Waffenverbot am Dornbirner Bahnhof wird verlängert

In der Waffenverbotszone haben die Organe der Bundespolizei und der Stadtpolizei im Zuge von Kontrollen erweiterte Befugnisse, Waffen und waffenähnliche Gegenstände wie z.B. Messer sicherzustellen und der Behörde zu übergeben. Ausgenommen von der Verordnung sind Menschen, die Waffen in Ausübung ihres Berufes oder auf Grund einer waffenrechtlichen Bewilligung mit sich führen. Auch das Mitführen von Pfeffersprays zu Selbstverteidigungszwecken bleibt erlaubt.
Immer wieder Vorfälle am Bahnhof Dornbirn
Im Bereich des Bahnhofs Dornbirn ist es in der Vergangenheit wiederholt zu Vorfällen mit gefährlichen Gegenständen gekommen – meist innerhalb verschiedener sozialer Gruppen, die sich regelmäßig in diesem Bereich aufhalten. Die im Februar 2025 erstmals erlassene Waffenverbotsverordnung hat sich als Präventivmaßnahme gegen solche Vorfälle bewährt.
(VOL.AT)