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Waffengesetze sollen noch vor Schulbeginn verschärft werden

Auch im Sommer wird an schärferen Waffengesetzen gearbeitet.
Auch im Sommer wird an schärferen Waffengesetzen gearbeitet. ©PA/HANS KLAUS TECHT (Symbolbild)
Die Koalition plant, die Verschärfung der Waffengesetze noch in der Sommerpause des Parlaments anzugehen.
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Der Innenausschuss soll daher dauerhaft tätig sein, wie aus einer gemeinsamen Erklärung von ÖVP, SPÖ und NEOS hervorgeht. Dies ermöglicht es ihm, während der sitzungsfreien Zeit des Parlaments zu tagen und eine Vorlage der Waffengesetze für das Plenum auszuarbeiten.

Beschluss für schärfere Waffengesetze noch vor Schulbeginn anvisiert

Ziel der Regierung ist es, die neuen Waffengesetze im Ausschuss noch vor Beginn des neuen Schuljahres zu verabschieden. Wie SP-Klubchef Philip Kucher in einer Aussendung festhielt, sei das Ziel klar. Es brauche schärfere Waffengesetze, die zum Schulstart im Herbst beschlossen und schon im nächsten Jahr gelten sollen. VP-Klubobmann August Wöginger betonte, dass die Regierung nach dem Amoklauf in Graz schnell reagiert und unter anderem eine Überarbeitung des Waffengesetzes in Angriff genommen habe. Um möglichst schnell einen Entwurf im Parlament behandeln zu können, lasse man den Innenausschuss in Permanenz tagen. NEOS-Fraktionschef Yannick Shetty meinte, gerade wenn es um dringende Maßnahmen gehe, dürfe der parlamentarische Prozess nicht vor dem Sommer haltmachen.

Waffengesetze: Höheres Mindestalter für besonders gefährliche Schusswaffen geplant

Die Grünen bringen in der heutigen Sitzung einen "Dringlichen Antrag" ein, der zum Ziel hat, dass Privatpersonen - mit Ausnahmen etwa für Jägerinnen oder Sportschützen - überhaupt keine Schusswaffen mehr besitzen dürfen. So weit gehen die Pläne der Regierung nicht. Unter anderem soll diesen zu Folge das Mindestalter für den Erwerb besonders gefährlicher Schusswaffen von 21 auf 25 Jahre erhöht werden. Die Waffenbesitzkarte wird den Plänen zu Folge für erstmalige Waffenbesitzer auf acht Jahre befristet. Die Ergebnisse der psychologischen Untersuchung bei der Stellung sollen künftig auch der Waffenbehörde zugänglich sein. Bei Auffälligkeiten soll die Möglichkeit eines bis zu zehnjährigen Waffenverbots geschaffen werden.

(APA/Red)

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