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Waffengesetz soll noch im September beschlossen werden

Der Beschluss für das Waffengesetz wird noch im September angestrebt.
Der Beschluss für das Waffengesetz wird noch im September angestrebt. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Teile des neuen Waffenrechts treten schon im Oktober in Kraft, darunter der verbesserte Informationsaustausch der Behörden und die verlängerte Abkühlphase nach einem Waffenkauf. Andere Gesetzesteile folgen im ersten Quartal 2026, teils rückwirkend. Innenminister Karner beruhigte Jäger, da für sie keine Änderungen vorgesehen sind.
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Die Waffengesetz wurde am Donnerstag im Innenausschuss eingebracht, der eine zweiwöchige Begutachtung beschlossen hat. Danach soll im September der Nationalrat entscheiden, gefolgt vom Bundesrat im Oktober. Das Gesetz wird es der Waffenbehörde ermöglichen, über psychische Probleme informiert zu werden und verlängert die Abkühlphase beim Waffenkauf von drei Tagen auf vier Wochen. Zudem können Waffen nur noch bei registrierten Händlern gekauft werden, nicht mehr von Privatpersonen.

FPÖ gegen Verschärfung von Waffengesetz

Die FPÖ machte schon am Donnerstag klar, dass sie der Vorlage nicht zuzustimmen gedenkt. Sicherheitssprecher Gernot Darmann schrieb in einer Aussendung von einem "unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheits- und Bürgerrechte der Österreicher". Zudem erkannte er eine "reine Anlassgesetzgebung".

Das wird von der Koalition gar nicht wirklich bestritten. Karner erinnerte an den Amoklauf an einer Grazer Schule vor dem Sommer, der "ein tragischer Markstein" in Österreichs Geschichte gewesen sei. Für Gesellschaft und Politik sei da klar gewesen, dass man nicht einfach zur Tagesordnung übergehen könne. Staatssekretär Jörg Leichtfried (SPÖ) verwies auf die Rufe von Jugendlichen der betroffenen Schule an die Politik, etwas zu tun. Dies mache man nun, indem man mit einer präventiven Maßnahme die Sicherheit der Menschen im Land stärke. Es sei eine Grundaufgabe des liberalen Staates, innere wie äußere Sicherheit zu gewährleisten, ergänzte NEOS-Generalsekretär Douglas Hoyos.

Positiv gestimmt war er von Äußerungen der Grünen, wonach die Vorlage deutlich besser sei als der ursprüngliche Ministerratsvortrag. Dass die FPÖ bei ihrem Nein bleibt, bedauerte er ebenso wie Leichtfried, der von einer "großen Verantwortungslosigkeit" der Freiheitlichen sprach. Doch kritisierte auch die Grüne Mandatarin Agnes Prammer, dass die Koalition am halben Weg stehen geblieben sei. Es würden zwar mehr psychologische Gutachten eingefordert, jedoch keine regelmäßig vorzuweisenden. Ein einzelnes Gutachten sei lediglich eine "Momentaufnahme". Außerdem würde mit den Jägerinnen und Jägern eine große Gruppe an waffenbesitzenden Personen von den Begutachtungen ausgenommen.

Eignungstests brauchen noch Verordnung

Zuversichtlich zeigten sich die Koalitionsvertreter, dass die Weiterentwicklung der psychologischen Eignungstests positive Auswirkungen haben werde. Dafür braucht es freilich noch eine Verordnung des Innenministeriums, wie Karner kundtat. Bei den Tests setzt auch die Rückwirkung an. Für alle Erstanträge für Waffen der Kategorie B (Faustfeuerwaffen wie Revolver) ab Juni dieses Jahres muss eine entsprechende Eignungsprüfung durchgeführt werden. Für Kategorie C (Gewehre) gilt die Rückwirkung sogar zwei Jahre. Neu ist auch eine erleichterte Waffenabnahme in Fällen häuslicher Gewalt oder bei Verstößen gegen das Verbotsgesetz. Diese wird bei einer Verurteilung zwingend, kann aber auch schon bei Aufnahme der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft angeordnet werden.

Geändert wurde beim Erwerb in zwei Fällen das Mindestalter, bei Faustfeuerwaffen auf 25 Jahre, bei Langwaffen auf 21 Jahre. Ausgenommen sind Jäger und Sportschützen. Hoyos betonte, dass die Novelle auf der einen Seite mehr Sicherheit schaffe, aber auch jene, die verantwortungsvoll mit Waffen hantieren müssen, nicht unnotwendig einschränke.

Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) begrüßte "eine deutliche Verschärfung des Waffenrechts". Sie wies dabei besonders auf den Bereich Gewaltschutz im sozialen Nahraum hin. "Studien über Femizide zeigen: Bei jedem vierten Mord erschoss der Täter sein Opfer. Mit dem heute präsentierten Entwurf setzen wir entscheidende Schritte, um Frauen und Kinder besser vor Gewalt zu schützen. Denn sobald staatsanwaltliche Ermittlungen wegen Gewalt im sozialen Nahraum laufen oder eine einstweilige Verfügung erlassen ist, soll ein vorläufiges Waffenverbot erfolgen. Das ist ein klarer Schritt hin zu mehr Sicherheit für Betroffene von häuslicher oder sexualisierter Gewalt", so Sporrer.

(APA/Red)

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