Der gebürtige Deutsche, der seine Strafe in der Justizanstalt Stein absaß, muss sich wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung verantworten. Dem Mann drohen bis zu drei Jahre Haft. Den selben Strafrahmen hat seine Frau zu gewärtigen, der die Staatsanwaltschaft zusätzlich Befreiung eines Gefangenen zur Last legt.
Mit Genehmigung der Anstaltsleitung hatte sie ihren krebskranken Mann ins Krankenhaus Lainz begleitet, wo der als ungefährlich eingestufte Häftling einer Strahlenbehandlung unterzogen wurde. Die beiden sollen dort dem Wachebeamten K.o.-Tropfen in den Kaffee gemengt haben.
Während sich das Pflegepersonal um den benommenen Beamten kümmerte, gelang ihnen die Flucht aus dem Krankenhaus und in weiterer Folge mittels gefälschter Pässe auch über die Grenze.