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Wachau-Fan? Elch "Emil" zog es nach Melk

Elch "Emil" - hier in St. Pölten - kam nach Melk.
Elch "Emil" - hier in St. Pölten - kam nach Melk. ©APA/HELMUT FOHRINGER (Symbolbild)
Elch "Emil" hat sich weiter nicht aus Niederösterreich verabschiedet. Nun wurde das Tier in Melk gesichtet.
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Der Weg von Elch "Emil" durch Niederösterreich hat am Dienstag nach Melk geführt. Entsprechende Fotos und Videos sind auf der Facebook-Seite "Wir aus Melk" veröffentlicht worden. Der Gast aus dem Norden ist seit mittlerweile drei Wochen im Bundesland unterwegs. Am Wochenende hatte er in St. Pölten für Aufsehen und sogar für eine Sperre der Westbahnstrecke gesorgt.

Elch "Emil" nach St. Pölten in Melk

Neben der Landeshauptstadt hat "Emil" mittlerweile fünf Bezirke erwandert. Erst am Montag hat der "Wahl-Niederösterreicher" zudem die Marke von 10.000 Fans auf Facebook ("Emil der Elch") geknackt. Am Samstag waren in St. Pölten aus Sicherheitsgründen Polizeistreifen ausgeschickt worden. Das Tier war an mehreren Stellen in der niederösterreichischen Landeshauptstadt aufgetaucht und hatte für Menschenansammlungen gesorgt. In den Abendstunden nahm der Elch auf den Gleisen des St. Pöltener Hauptbahnhofs Platz. Die Folge war eine Unterbrechung der Westbahnstrecke bis Sonntag kurz vor 1.00 Uhr.

Wer ist für Elch "Emil" zuständig?

Der ORF Niederösterreich berichtete indes von Verwirrung um die Zuständigkeit für den Elch. Er kenne "keine rechtliche Grundlage für behördliches Einschreiten, um den Elch zu fangen", wurde etwa Philipp Enzinger, Sprecher der Bezirkshauptleute in Niederösterreich, zitiert. Laut dem Landesjagdverband braucht es jedoch eine behördliche Anordnung, um das Tier etwa zu betäuben. Polizei und Feuerwehr betonten dem ORF-Landesstudio zufolge, dass ein Einschreiten nur dann möglich sei, wenn eine Gefahr für Personen oder das Tier selbst bestehe.

©APA

"Überall, wo es darum geht, öffentliche Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen, sind laut Sicherheitspolizei-Gesetz die Sicherheitsbehörden zuständig", sagte Doris Stilgenbauer, Leiterin der Landesabteilung Agrarrecht, zu deren Zuständigkeitsbereichen auch Jagdangelegenheiten und rechtliche Angelegenheiten des Veterinärwesens zählen. Dazu würden etwa die Landespolizeidirektion oder die Bezirkshauptmannschaften gehören.

(APA/Red)

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