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Votiv-Babykino muss wieder zusperren

&copy Bilderbox Symbolfoto
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Das Votiv-Babykino verstößt gegen das Jugendschutzgesetz - es gibt keine weiteren Vorstellungen mehr - ein Verwaltungsstrafverfahren wurde eingeleitet. Kinoprogramm

Das Votiv-Babykino verstößt gegen das Jugendschutzgesetz. Nach einer anonymen Anzeige wurde ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet, das mit einem Strafbescheid enden könnte, wie es in einem negativen Gutachten der MA 11 – Amt für Jugend und Familie der Stadt Wien – heißt. Man habe sich daher dazu entschlossen, keine Babykino-Vorstellungen mehr stattfinden zu lassen, hieß es am Dienstag aus dem Votivkino. Das Kino versucht nun, eine möglichst breit angelegte Diskussion über das Jugendschutzgesetz in Gang zu setzen. Geschäftsführer Michael Stejskal rechnet in etwa zwei Wochen mit einem Bescheid.

Programm für Eltern mit Kinder

Vor etwa einem Jahr hat das Votivkino damit begonnen, ein neues Konzept umzusetzen: Einmal pro Woche wurde vormittags ein Filmprogramm für Eltern mit Kleinstkindern angeboten, das dieser Zielgruppe ein unkompliziertes Kulturangebot außerhalb der eigenen vier Wände bieten sollte. Den besonderen Bedürfnissen der Zuschauer entsprechend, fanden die Vorführungen mit Halblicht und leise gestelltem Ton statt. Damit sollte eine angenehme Atmosphäre geschaffen werden, in der sich Mutter bzw. Vater und Kind entspannen können. Eine bewusste Programmgestaltung, die von Filmen mit hektischen Bild- und Ton-Elementen absah, rundete das neue Konzept ab. Die Kinobetreiber fanden sich durch die überaus positive Publikumsresonanz bestätigt. Das Babykino wurde für viele Besucher ein wichtiger sozialer Treffpunkt.

Pädagogen kritisierten Reizüberflutung

Wiederholt haben jedoch Pädagogen den Kinobetreibern vorgeworfen, die Kleinstkinder einer unverantwortlichen Reizüberflutung auszusetzen. Sie forderten, eine adäquate Kinderbetreuung in einem separaten Raum zu organisieren, was aber dem Konzept Babykino widersprach. Für das Wohlbefinden der Kinder sollte eben gerade dadurch gesorgt werden, dass auf eine Trennung von der Bezugsperson verzichtet wurde.

Filme für Erwachsene wurden gezeigt

Die MA 11 in ihrer Stellungnahme: „Das Argument, dass Babys und Kleinkinder im häuslichen Umfeld Fernsehsendungen und Videos mit ähnlichen Inhalten zu sehen bekommen, kann nicht als Rechtfertigung für die Aktion Babykino dienen.“ In der Programmreihe des Votivkinos wurden Filme für Erwachsene (auch ohne Jugendfreigabe) gezeigt. Zwar könnten die Kinder dem Geschehen auf der Leinwand nicht ganz folgen, dennoch würden sie einer Reizüberflutung von Bildern und Musik ausgesetzt, worauf sie oft mit Angst reagieren würden. Darüber hinaus erleben die Kinder ihre Bezugsperson in einer ungewohnten emotionalen Lage, was die Kinder zusätzlich irritieren könnte.

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