Die Beamten, die am Einsatz beteiligt waren, bestreiten eine Durchsuchung der Wohnung, sagte Peter Jedelsky von der Wiener Polizei. Außerdem sollen sie sich ordnungsgemäß ausgewiesen haben. Bakary J., der im Jahr 2006 von Polizisten in einer Lagerhalle schwer misshandelt wurde, war nicht zuhause, als vier Männer bei seiner Wohnung auftauchten. Einem anwesenden Freund gegenüber sollen sie sich als Polizisten in zivil ausgegeben haben ohne einen Ausweis oder Durchsuchungsbefehl herzuzeigen und die Wohnung durchwühlt haben.
Vorwürfe zur Wohnungsdurchsuchung
Bei der “Nicht-Entgegennahme” der Anzeige geht es darum, dass Bakary J. nach dem Vorfall zu einer Polizeiinspektion gegangen war und eine Mitteilung gemacht hatte. Anzeige wurde keine aufgenommen worden. Hier soll Bakary J. laut Jedelsky zu dem Ablauf auf der Polizeiinspektion als Zeuge befragt werden. Ebenso werden die beteiligten Polizisten dazu einvernommen.
Personen mit vermutlich gefälschten Dokumenten
Auch bei dem Vorfall in der Wohnung wird das Referat für besondere Ermittlungen die anwesenden Zeugen und Beamten befragen. Bei der Aufsuchung sei es nicht um Bakary J. selbst gegangen, betonte Jedelsky neuerlich. Es gab Hinweise, dass dort Personen mit vermutlich gefälschten Dokumenten wohnhaft sind. Verdächtige wurden aber nicht angetroffen.
Polizisten klagten “Falter”
Jene Polizisten, die Bakary J. gefoltert hatten, haben unterdessen offenbar Klage gegen die Wiener Wochenzeitung “Falter” eingebracht. Die Beamten “verklagen uns, weil wir nach deren Pressekonferenz (!) ihre Namen nannten”, schrieb “Falter”-Chefredakteur Florian Klenk am Mittwochnachmittag im Online-Kurznachrichtendienst Twitter. Außerdem warfen sie dem Medium demnach vor, berichtet zu haben, “dass sie wegen ihrer Folter verurteilt wurden”. Drei der vier verurteilten Polizisten streben derzeit eine Wiederaufnahme des Verfahrens an. Sie haben ihre damals abgelegten Geständnisse widerrufen. Aus diesem Anlass haben sie im vergangenen November eine Pressekonferenz gegeben.
(APA/Red.)