Diese hätte sich im Vorjahr in einem Prozess vor dem Urteil mit dem Staatsanwalt abgesprochen, hatte die Tageszeitung “Österreich” in ihrer Sonntag-Ausgabe behauptet.
“Haltlose” Vorwürfe gegen Richterin dementiert
“Dieser Vorwurf ist unwahr”, stellte Gerichtspräsident Friedrich Forsthuber in einer Presseaussendung klar. Die Richterin habe vor der Hauptverhandlung vom Staatsanwalt lediglich eine E-Mail erhalten, in welcher dieser eine mündliche Modifikation der Anklage ankündigte. “Ein alltäglicher Vorgang. Eine solche Kommunikation ist weder verboten noch ungehörig”, betonte Forsthuber. Die Anschuldigungen seien “haltlos” und würden dem Ansehen der Justiz und dem Rechtsstaat schaden.
Causa um Wiener Richterin: Ermittlungen sind nicht wahrscheinlich
Entgegen dem Bericht wurde gegen die betreffende Richterin auch nicht disziplinarrechtlich ermittelt. Bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft wurde zwar der Sachverhalt zur Anzeige gebracht, “aber wir sind dafür nicht zuständig und haben die Sachverhaltsdarstellung daher an die zuständige Staatsanwaltschaft übermittelt”, teilte Behördensprecher Rene Ruprecht auf APA-Anfrage mit. Ob überhaupt strafrechtliche Ermittlungen aufgenommen werden – aus Befangenheitsgründen müsste die Causa wohl von Wien in ein anderes Bundesland delegiert werden -, erscheint mehr als fraglich.
(apa/red)