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Vorstand ging "Stiftungen shoppen"

Nach den hohen Spekulationsverlusten Flöttls hat der BAWAG-Vorstand die Gründung von Stiftungen beschlossen und die Verluste mittels Krediten auf die Stiftungen übertragen.

Das sei als das „ideale Vehikel“ zur Übernahme des Vermögens von Wolfgang Flöttl betrachtet worden, führte der damalige BAWAG-Generalsekretär Peter Nakowitz bei seiner Einvernahme heute, Dienstag, aus. Richterin Claudia Bandion-Ortner befragte die Angeklagten zum Thema Stiftungen in Liechtenstein einzeln, außer dem jeweils Befragten war nur Flöttl anwesend.

Nakowitz machte den Anfang. Wer die Idee zur Gründung von Stiftungen gehabt habe, könne er nicht mehr eindeutig zuordnen. Stiftungen seien als „Transaktionsvehikel“ zur Übertragung von Flöttls Vermögen aber im Raum gestanden. Wer die Idee als erster ausgesprochen habe, könne er heute nicht mehr sagen, so Nakowitz.

Ausländische Stiftungen – konkret solche in Liechtenstein – seien als besonders sinnvoll angesehen worden. Denn als eigentümerloses Konstrukt müssten sie in der Bilanz nicht konsolidiert werden. Andernfalls hätte die Bank ein „Konsolidierungsproblem“ haben können.

An zeitliche Einzelheiten kann sich Nakowitz nicht mehr erinnern, es habe aber damals „einen relativen Zeitdruck“ gegeben, um zwischen den eingetretenen Verlusten und einer Lösung des Problems möglichst wenig Zeit vergehen zu lassen.

Er habe offenbar am 27. Oktober 1998 den Auftrag bekommen, „mich zu erkundigen wo es Stiftungen gibt“, so Nakowitz. Es gebe „fertige Stiftungen auf Vorrat, von der Stange sozusagen“, dazu habe es eine Liste mit Namen zur Auswahl gegeben. „Da kann man Stiftung shoppen gehen sozusagen“, merkt Richterin Claudia Bandion-Ortner an.

Die Gründung von Stiftungen in seinem Auftrag stellt Nakowitz in Abrede, die Stiftungen seien bereits abstrakt gegründet worden. „Ich nehme an, man gründet Stiftungen nach, wenn sie ausgehen“, so Nakowitz.

Laut Nakowitz war es bei der BAWAG Usus, gewisse dringliche Dinge nachträglich in „offene Vorstandsprotokolle“ aufzunehmen. Darüber habe im Vorstand Konsens geherrscht.

Um so eine nachträgliche Einfügung dürfte es nach Nakowitz’ Einschätzung bei der Gewährung eines Kredits an eine Stiftung in einem mit dem 13. Oktober 1998 datierten Protokoll handeln, als offiziell noch niemand von den Spekulationsverlusten Flöttls Bescheid wusste. Darin war ein Entschluss über die Gewährung eines Kredits über 530 Mio. Dollar (384 Mio. Euro) an eine dieser Stiftungen enthalten. Das könnte nachträglich ins Protokoll eingefügt worden sein, so Nakowitz, obwohl es aus seiner Sicht „unsinnig“ sei, weil Details der Vermögensübertragung erst im November in Paris ausverhandelt worden seien. Er selbst habe das Protokoll nicht ergänzt, so Nakowitz.

Ob die nachträgliche Einfügung im Zusammenhang mit einer bevorstehenden Prüfung durch die Nationalbank im Jahr 2000 erfolgt sein könnte, will die Richterin wissen. „Vorstellbar“, so Nakowitz. Er habe Beschlüsse des Vorstands umzusetzen gehabt.

Ob er den Beschluss über die Vergabe des „Ophelia-Kredits“, dem Betriebsmittelkredit der BAWAG an Flöttl, angeordnet habe, weiß Nakowitz heute ebenso wenig, wie warum darin auf einmal die Rede von 90 statt von ursprünglich 80 Mio. Dollar die Rede war.

Unklar bleibt der Zeitpunkt der Einrichtung der Stiftungen. „Gestanden im Sinn von fertig gemacht“ sei diese Konstruktion bei der Krisen-Vorstandssitzung am 26. Oktober laut Nakowitz noch nicht. Die betragsmäßige Zuordnung der Vermögenswerte sei erst zwischen dem 27. Oktober und den „Pariser Verträgen“ am 10. November erfolgt. Nach dem 26. Oktober sei in einer „dritten Art“ von Sitzungen – neben Vorstandssitzungen und der „Bilanzrunde“ – wichtige Einzelheiten über das Prozedere besprochen worden.

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