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Vorsicht, Telefon-Falle!

01/930 ... kann teuer werden!Konsumentenschützer warnen vor den kostenpflichtigen Ortsnummern einer Wiener Firma.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) registriert derzeit eine Flut von Beschwerden über Rechnungen der Firma “IBC-Wien GmbH.”. Das Unternehmen verrechnet für Gespräche mit Rufnummern in Wien – meist Sex-Hotlines – spezielle Entgelte. Wie der VKI in einer Aussendung bekannt gibt, werden Inhaber von Telefonanschlüssen mit “überraschenden Rechnungen” konfrontiert, obwohl sie diese Dienste selbst nicht in Anspruch genommen haben.

Testanrufe bei den beworbenen Nummern, die mit 01-930 beginnen, haben demnach ergeben, dass am Beginn der Gespräche keinerlei Hinweis auf die Kostenpflicht erfolgt. Die Identität des Anrufers wird offensichtlich über die Rufnummernanzeige festgestellt. In manchen Fällen erfolgt – nach Inanspruchnahme der Leistungen – ein Rückruf zur Feststellung der Identität. Laut VKI wird lediglich in Inseraten neben der Angabe der Dienstleistungsnummer auf eine “Gratis-Preisinfo” unter einer kostenfreien Nummer verwiesen.

Denn während man bestimmte Auslandszonen oder die echten Mehrwertrufnummern (093-Angebote außerhalb des Ortsnetzes) sperren lassen kann, ohne die Funktion der Telefonanlage zu beeinträchtigen, bleibt bei dieser Nummer nur die Möglichkeit einer gänzlichen Aktivsperre. Neben dem Minutenentgelt von 35 Schilling wird von der IBC als Mindestsumme jedenfalls ein Betrag von 175 Schilling in Rechnung gestellt. Damit, so kritisierte der VKI, müssten selbst Kunden, die diese Nummer irrtümlich anrufen und sofort wieder auflegen, mit Rechnungen über zumindest 175 Schilling rechnen.

Das Unternehmen übersehe aber dabei, dass etwa im Fall des Anrufes eines Kindes weder mit diesem, noch mit dessen Eltern, die von diesen Anrufen keine Ahnung haben, ein Vertragsverhältnis existiert. Liegt aber kein solches Verhältnis vor, dann gibt es laut VKI auch keinen Rechtsgrund, das Entgelt zu bezahlen. Zudem sei es den Inhabern von Telefonanlagen in der Praxis nicht möglich, sich gegen diesen Missbrauch ihrer Anlagen zu schützen. (8.11.99)

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