AA

Vorsicht bei "Gratiskonten"

Symbolfoto &copy bilderbox
Symbolfoto &copy bilderbox
Die Banken werben für Jugendkonten mit Gratis-Konten und kostenlosen Bankomatkarten - das aber nicht alles günstig ist, wo gratis draufsteht, zeigt eine Untersuchung der AK.

Ein AK Test bei acht Banken zeigt:
Bankomatkarten sind zwar gratis beim Jugendkonto dabei, allerdings fallen bei manchen Banken schon saftige Kontokosten an – z.B. für eine Kontoschließung bis zu 15 Euro. Eltern sollten auch auf Überziehungsfallen bei Bankomatabhebungen oder -zahlungen achten, warnt die AK. Ein Minus kann teuer kommen – bis zu 14,5 Prozent Überziehungszinsen außerhalb des Überziehungsrahmens.


Die AK hat die Konditionen von Jugendkonten für Schüler, Lehrlinge und Jugendliche von 14 bis 19 Jahren bei acht Wiener Banken im September erhoben: Bank Austria, Bawag, Erste Bank, Hypo NÖ, Oberbank, PSK, Raiffeisen NÖ-Wien, Volksbank Wien.

Gratiskonto nicht immer Ersprarnis


Die meisten Banken werben mit „Gratis-Konto“ oder „kostenloser“ Kontoführung für Jugendkonten. Der AK Test zeigt, dass das nicht immer zutrifft. Manche Kreditinstitute verlangen Spesen für Überweisungen, Bareinzahlungen auf ein bankfremdes Konto, Dauerauftragsänderungen, -schließungen, -löschungen oder Kontoschließungen. So verrechnet z.B. die Oberbank für manuelle Buchungen 41 Cent oder die Bank Austria für die Kontoschließung 15 Euro.


Die Guthabenszinsen auf den Jugendkonten sind zwar attraktiv, die Überziehungszin-sen jedoch saftig. So machen die Guthabenszinsen zwischen 0,5 Prozent (Bank Austria) und 2 Prozent (Raiffeisen NÖ-Wien) aus. Die Minus-Zinsen können bis zu 14,5 Prozent (Bank Austria, Erste Bank) betragen, wenn über einem vereinbarten Kontorahmen über-zogen wird.


Die Bankomatkarte ist in der Regel kostenlos in den Kontopaketen beinhaltet. Das Bankwesengesetz regelt, dass Banken eine Bankomatkarte an Jugendliche vor Vollen-dung des 18. Lebensjahres nicht ausgeben dürfen, außer die Eltern stimmen ausdrück-lich zu. Was die Bankomatkarte dann kann, hängt von einer Haftungserklärung der Eltern ab. Wenn sie die Haftungserklärung nicht unterschreiben, kann der Jugendliche nur über das Guthaben am Konto verfügen, und das Konto kann nicht ins Minus kommen. Unter-schreiben die Eltern diese, kann der Jugendliche beispielsweise bei Bankomaten im In- und Ausland abheben und bei POS-Kassen, also Bankomatkassen, bezahlen.

Bei Ban-komatzahlungen oder Bankomatabhebungen können mögliche Überziehungsfallen lau-ern, warnen die AK Konsumentenschützer. So ist bei POS-Kassen, die offline arbeiten und somit nicht den Kontostand abfragen, ein Abrutschen ins Minus leicht möglich. Die AK Konsumentenschützer raten daher, dass Eltern und Kinder gleich bei der Kontoeröffnung mit dem Bankberater die Möglichkeiten der Bankomatkarte und Kontoüberziehung genau besprechen.

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Vorsicht bei "Gratiskonten"
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen