AA

Vorratsdatenspeicherung: Ministerium für Verschärfung

Österreich - In seiner Stellungnahme im Rahmen des Begutachtungsverfahrens fordert das Ressort von Günther Platter (V) eine Ausdehnung der Mindestspeicherdauer auf ein Jahr.

Die geplante Vorratsdatenspeicherung sorgt weiter für Aufregung. Während Datenschützern die geplante Speicherung von Verbindungsdaten bei Telefongesprächen, Email und Internet für mindestens sechs Monate viel zu weit geht, verlangt das Innenministerium nun sogar noch eine weitere Verschärfung. Das Finanzministerium beklagt die fehlende Kostenschätzung und der Datenschutzrat bekräftigt seine Kritik.

Vom Innenministerium wird „dringend angeregt“, die Mindestdauer der Datenspeicherung auf „zumindest ein Jahr auszudehnen“. Dies sei „für die kriminalpolizeiliche Arbeit unabdingbar“. Begründet wird dies vor allem damit, dass im Bereich der organisierten Kriminalität und der Bekämpfung terroristischer Netzwerke mitunter erst nach einiger Zeit die internationale Dimension und die jeweilige Vernetzung des Falles in bestimmte andere Staaten erkennbar sei. Bis zur Abklärung dieser Vernetzung könne es mitunter einige Monate dauern. Wenn dann die sechs Monate bereits vergangen wären, stünden keine Vorratsdaten mehr zur Verfügung.

Weiters kritisiert das Innenministerium, dass es durch die geplante Regelung den Betreibern freigestellt würde, ob sie auch bei erfolglosen Anrufversuchen ein Speicherung der Daten vornehmen oder nicht. Aus kriminalpolizeilicher Sicht sei aber auch bei erfolglosen Anrufversuchen eine Datenspeicherung „erforderlich und sinnvoll“.

Vorerst keine Zustimmung zum Gesetzesentwurf kann das Finanzministerium erteilen, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass es für die Telekommunikationsbetreiber zu Mehrkosten kommen könnte. Die Höhe dieser Mehrkosten sei nicht vorhersehbar. Es sei davon auszugehen, dass die Betreiber vom Bund zumindest teilweise einen Ersatz dafür fordern werden. Die drohenden Mehraufwendungen für den Bund könnten „in keinerlei Hinsicht abgeschätzt werden“.

Seine Kritik bekräftigt hat auch der Datenschutzrat. Er verweist in seiner Stellungnahme darauf, dass die anlasslose, verdachtsunabhängige Speicherung des Telekommunikationsverhaltens der Gesamtbevölkerung, unabhängig von der Speicherdauer, Fragen der Verhältnismäßigkeit und der Vereinbarkeit mit den Europäischen Menschenrechten aufwerfe. Der Datenschutzrat ruft dazu auf, bei der Ausübung des Gestaltungsspielraumes bei der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie den datenschutzrechtlichen Grundsätzen der Zweckbindung sowie der Verhältnismäßigkeit Rechnung zu tragen. Er ersucht, die Daten ausschließlich zum Zweck der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung schwerer Strafdaten zu speichern.

Für den Grünen Vertreter im Datenschutzrat, Hans Zeger, ist diese Stellungnahme nicht ausreichend, er hat daher ein „votum separatum“ abgegeben. Zeger sieht in dem Gesetzesentwurf einen „weit überschießenden Versuch der umfassenden Aushöhlung der Persönlichkeitsrechte der Bürger“. Der Gesetzesentwurf benutze die Terrorismusbekämpfung als Vorwand zur Totalüberwachung und stelle unbescholtene Bürger unter einen unzulässigen Pauschalverdacht. Zudem wären die geplanten Bestimmungen für die organisierte Kriminalität leicht umgehbar.

Verkehrsminister Werner Faymann (S) hatte bereits am Mittwoch auf die Kritik reagiert und angekündigt, seinen Gesetzesentwurf noch einmal zu überprüfen. Konkret will sich Faymann ansehen, wie die anderen EU-Länder in dieser Causa vorgehen

  • VIENNA.AT
  • Politik
  • Vorratsdatenspeicherung: Ministerium für Verschärfung
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen