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Vorratsdatenspeicherung: Mikl-Leitner will Nachfolgeregelung

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner
Innenministerin Johanna Mikl-Leitner
Angesichts der Regierungseinigung in Deutschland bekräftigte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) am Mittwoch ihren Wunsch nach einer Nachfolgeregelung für die Vorratsdatenspeicherung auch in Österreich. Sie hofft, "sobald wie möglich mit der Diskussion in der Regierung beginnen zu können". Schon beim nächsten Ministerrat will sie über den deutschen Entwurf berichten.


“Ich denke, dass jetzt der Zeitpunkt gekommen ist, auch in Österreich über eine nationale Regelung zu diskutieren”, meinte Mikl-Leitner angesichts des “deutlichen Signals aus Deutschland”. Vorerst geht es der Innenministerin “noch gar nicht darum, wie eine enggefasste Vorratsdatenspeicherung für Österreich im Detail aussehen soll”, sondern um “ein sicherheitspolitische Bekenntnis: Zu erkennen, dass eine Nachfolgeregelung sinnvoll ist”.

In Deutschland habe man offensichtlich “über die Parteigrenzen hinweg verstanden, dass eine enggefasste Vorratsdatenspeicherung ein wichtiges Instrument ist. Es geht darum Terroranschläge und schwerst kriminelle Taten aufzuklären – Hintermänner und Netzwerke aufdecken und zerschlagen zu können”, so Mikl-Leitner in einer Stellungnahme gegenüber der APA. Sie habe bereits Kontakt mit den deutschen Kollegen aufgenommen und um deren Entwurf gebeten.

Auch Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) tritt, wie er wiederholt erklärt hat, für eine Nachfolgeregelung ein – verfassungskonform gestaltet für bestimmte Bereiche schwerster Kriminalität wie Mord oder Unterstützung einer terroristischen Vereinigung. Seiner Meinung nach hat der VfGH einen schmalen Bereich für eine Nachfolgeregelung offen gelassen – den auch Mikl-Leitner mit der “enggefassten Vorratsdatenspeicherung” anspricht.

Die frühere Regelung zur Vorratsdatenspeicherung hat der Verfassungsgerichtshof (nach der Aufhebung der EU-Richtlinie durch den Europäischen Gerichtshof) gekippt, sie ist seit 1. Juli 2014 außer Kraft. Sie hatte Unternehmer seit April 2012 verpflichtet, Telekommunikationsdaten aller Telefon-, Handy- und Internet-Nutzer sechs Monate lang zu speichern. Die Ermittlungsbehörden konnten darauf bei Verdacht eines vorsätzlich begangenen Delikts mit Strafdrohung von mehr als einem Jahr Haft zugreifen.

Dies geschah jährlich mehr als 300 Mal. Von 354 Abfragen aus der Justiz im Jahr 2013 erfolgte allerdings keine einzige wegen des Verdachts einer terroristischen Vereinigung. Meistens – in 113 Fällen – ging es um Diebstahl, 59 Abfragen betrafen Drogendelikte, 52 Raub, der Rest beharrliche Verfolgung, Betrug und gefährliche Drohung. Vonseiten des Innenministeriums gab es 2013 sechs Zugriffe.

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