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Vorgehen der Polizei gegen Obdachlose im Stadtpark wird geprüft

Die Polizei vertrieb Obdachlose aus dem Stadtpark - das hat nun ein Nachspiel
Die Polizei vertrieb Obdachlose aus dem Stadtpark - das hat nun ein Nachspiel ©APA (Sujet)
In einer öffentlichen Verhandlung am 8. Mai prüft das das Wiener Verwaltungsgericht das Vorgehen der Wiener Polizei gegen Obdachlose, die am 15. Oktober 2013 aus dem Wiener Stadtpark verwiesen und deren Besitztümer entsorgt worden sind. Die Aktion war höchst umstritten.
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Beim “Einschreiten” gegen die Obdachlosen wurde auch das Hab und Gut von einigen Betroffenen von der MA 48 weggeschafft und entsorgt.

Obdachlose kritisieren auch MA48

Mehrere Obdachlose haben dagegen eine Maßnahmebeschwerde eingebracht, die sich nicht nur gegen die Polizei, sondern auch die MA48 richtet. Sie wollen damit die Feststellung erwirken, dass die Wegweisung und die Wegnahme ihrer Habseligkeiten rechtswidrig waren.

Die Polizei hatte untertags bei den Obdachlosen zunächst eine Routinekontrolle durchgeführt, bei der keine Beanstandungen vorgenommen wurden.

Stadtpark-Räumung nach Routine-Kontrolle

Am Abend kehrten Beamte in den Stadtpark zurück, die den Unterstandslosen nun unter Berufung auf die Wiener Kampierverordnung erklärten, sie müssten die Parkbänke räumen.

Den Betroffenen wurden 30 Minuten gegeben, um sich mit ihren Schlafsäcken und sonstigem Besitz aus dem Park zu entfernen.

Besitz der Obdachlosen entsorgt

Jene, die sich zu diesem Zeitpunkt gar nicht im Stadtpark aufhielten, gingen ihres Besitzes verlustig. Er landete auf einem Fahrzeug der MA48 und wurde abtransportiert.

Ein Mann, der auf Krücken angewiesen ist, soll nicht imstande gewesen sein, seine Sachen wegzutragen und diese daher ebenfalls verloren haben.

Kritik am Vorgehen der Polizei

Die Amtshandlung rief teilweise heftige Kritik hervor. Menschenrechtliche Bedenken wurden ebenso aufgeworfen wie die Frage, ob sich die Polizei überhaupt auf eine “passende” Rechtsgrundlage berufen hatte.

In jedem Fall sei die Ausübung behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt bei dem Vorgehen im Stadtpark unverhältnismäßig ausgefallen, hieß es.

(apa/red)

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