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Vorfall in Veterinärabteilung: Landesamtsdirektor legt Bericht vor

Führungsfunktion von Erik Schmid wird einvernehmlich ruhend gestellt
Führungsfunktion von Erik Schmid wird einvernehmlich ruhend gestellt ©VOL.at/Sebastian Goop
Die Führungsfunktion des Vorarlberger Landesveterinärs, der gegenüber einer Mitarbeiterin tätlich geworden sein soll, wird bis zum Abschluss einer rechtlichen Beurteilung durch die Staatsanwaltschaft einvernehmlich ruhend gestellt.

Das gab in einer Aussendung der Vorarlberger Landesamtsdirektor Günther Eberle bekannt, der Landeshauptmann Herbert Sausgruber (V) am Montag einen Bericht zu dem Vorfall vorlegte.

Laut Eberle kam es im August 2011 zwischen dem Vorstand der Abteilung für Veterinärangelegenheiten und der Mitarbeiterin zu einer verbalen Auseinandersetzung wegen eines Dienstformulars. Dabei habe Schmid die rechte Hand der Frau festgehalten, um das Dokument, das diese zunächst eingereicht und dann wieder zurückgenommen habe, sicherzustellen. Die dabei erlittene Verletzung wurde ärztlich versorgt, die Frau bekam eine Entlastungsschiene.

Schmid hat sich entschuldigt

Einen Tag danach forderte die Personalabteilung Schmid zu einem Gespräch auf. Dabei sei klar gestellt worden, “dass ein derartiges Verhalten einer Führungskraft nicht toleriert und deshalb gerügt wird”. Schmid habe sich entschuldigt und sich verpflichtet, einen Betrag in einen Unterstützungsfonds einzuzahlen. Die Mitarbeiterin habe diese Entschuldigung angenommen. Die Vorarlberger SPÖ hatte den Vorfall Mitte Oktober 2011 publik gemacht, als sie Schmid in einem offenen Brief der Körperverletzung bezichtigte.

Kein ähnlichen Vorfälle in der Vergangenheit

Eine neuerliche Befragung der Beteiligten habe nun ergeben, “dass diese Einigung dem Wunsch der verletzten Mitarbeiterin und der Personalvertretung entsprochen hat”, so Eberle. Diese sähen die Vereinbarung nach wie vor als gute Lösung an und wollten keine Änderung. Zudem hätten alle Mitarbeiter Schmids erklärt, dass es in der Vergangenheit keine ähnlichen Vorkommnisse ihres Vorgesetzten gegeben habe. Eine Anzeigepflicht durch den Dienstgeber Land sei nicht vorgelegen. Um aber in diesem Punkt absolute Rechtssicherheit zu erlangen, werde der Fall der Staatsanwaltschaft zur Beurteilung übergeben

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