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Vorerst kein Antrag auf Aufhebung der Immunität Kickls

FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl
FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wird vorerst keinen Antrag auf Aufhebung der Immunität des freiheitlichen Generalsekretärs Herbert Kickl stellen. Das hat die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien am Dienstag entschieden und der WKStA aufgetragen, zunächst die gegen den Geschäftsführer der Werbeagentur "ideen.schmiede" geführten Ermittlungen abzuschließen.


Erst dann könne über die Aufhebung der Immunität von Kickl entschieden werden, teilte OStA-Sprecher Michael Klackl der APA mit. Fraglich sei derzeit insbesondere noch, welche konkreten Aufträge durch das Land Kärnten an die “ideen.schmiede” vergeben wurden und ob es dabei zu strafbaren Kickback-Zahlungen an die FPK gekommen ist. “Aufgrund der Auswertung der Geschäfts- und Buchhaltungsunterlagen wird nunmehr geklärt, ob es zu öffentlichen Aufträgen an die ‘ideen.schmiede’ und zu welchen Geldflüssen es gekommen ist”, sagte Klackl.

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