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Vorarlberg: Vom Opfer zum Täter in zwei Wochen

Kurz nachdem er selbst zum Opfer wurde, nahm der Angeklagte einem Pensionisten mit Gewalt Geld ab.
Kurz nachdem er selbst zum Opfer wurde, nahm der Angeklagte einem Pensionisten mit Gewalt Geld ab. ©Themenbild: APA/HELMUT FOHRINGER
Ein 43-jähriger Rumäne, der Ende April angeschossen wurde hat Anfang Mai Geld gestohlen. Für den Diebstahl wurde er jetzt verurteilt.

Von Seff Dünser/NEUE

Innerhalb von zwei Wochen wurde der Rumäne (43) in Klaus vom Opfer zum Täter. Am 25. April wurde er mit einer Luftdruckpistole angeschossen und verletzt. Am 8. Mai hat der Mann einem Pensionisten mit Gewalt 100 Euro weggenommen.

Gestern wurde der Südosteuropäer am Landesgericht Feldkirch als Angeklagter für den Gelddiebstahl verurteilt. Am 25. September wird der Bauarbeiter am Landesgericht als Zeuge in der Hauptverhandlung gegen jenen Angeklagten aussagen, der auf ihn geschossen haben soll.

Bedingte Haftstrafe

Am Mittwoch wurde der angeklagte Rumäne wegen räuberischen Diebstahls zu einer bedingten Haftstrafe von acht Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Das Urteil des Schöffensenats, das der Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig, denn Staatsanwalt Simon Mathis nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch.

Der von Andrea Concin verteidigte Angeklagte gab zu, dass er einem 77-jährigen Mann, für den er gelegentlich gearbeitet hat, in dessen Haus 100 Euro aus der Geldtasche weggenommen hat. Nach Ansicht der Richter hat der Beschuldigte nach der Geldwegnahme das Opfer am Handgelenk und an der Schulter erfasst und ihm auf den Fuß getreten. Damit hat der mit einer einschlägigen Vorstrafe belas­tete Täter nach den gerichtlichen Feststellungen mit Gewalt verhindert, dass das sich wehrende Opfer wieder in den Besitz des Geldes kam.

Gewalt

Angeklagt war ein minderschwerer Raub. Demnach soll der Angeklagte schon bei der Geldwegnahme Gewalt angewendet haben. Die Anklageschrift stützte sich auf die Angaben des Opfers vor der Polizei. Vor Gericht gab der 77-Jährige aber eine andere Tatversion zu Protokoll. Die Richter gingen daraufhin von keinem minderschweren Raub, sondern von einem räuberischen Diebstahl aus. Für beide Verbrechen beträgt der Strafrahmen sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht 14 Monaten Haft.

Zu Beginn der gestrigen Verhandlung übergab Richter Michael Fruhmann dem Angeklagten die Zeugenladung für den Strafprozess am 25. September. Wegen absichtlich schwerer Körperverletzung angeklagt ist in der Strafverhandlung Ende September ein vorbestrafter 24-Jähriger, der am 25. April bei der ÖBB-Haltestelle in Klaus nach einem Streit mit einer Luftdruckpistole mehrmals auf den 43-jährigen Rumänen geschossen und ihn dabei an Kopf, Bauch und Rücken verletzt haben soll.

(NEUE)

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