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Vorarlberg: Schmerzengeld wegen sexueller Belästigung

Rechtskräftig einen Monat Haft für Vorbestraften.
Rechtskräftig einen Monat Haft für Vorbestraften. ©VOL.AT/Eckert
Rechtskräftig einen Monat Haft für Vorbestraften: 19-Jähriger schlug in Dornbirn einer Frau kräftig aufs Gesäß und einem Mann ins Gesicht.

Von Seff Dünser/NEUE

Wegen sexueller Beläs­tigung und Körperverletzung wurde der vorbestrafte 19-Jährige zu einem Monat Gefängnis verurteilt. In der Berufungsverhandlung am Landesgericht Feldkirch wurde nun die in erster Instanz am Bezirksgericht Dornbirn im Februar 2018 verhängte Strafe bestätigt. Der Strafberufung des Angeklagten, gegen den am Landesgericht in seiner Abwesenheit verhandelt wurde, wurde in zweiter Instanz keine Folge gegeben. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Nach den gerichtlichen Feststellungen hat der Asylwerber im Juni 2017 in Dornbirn mit einer Hand einer Frau kräftig aufs Gesäß geschlagen. Als Schmerzengeld für die sexuelle Belästigung hat er der Vorarlbergerin 500 Euro zu bezahlen.

Körperverletzung

Zudem hat der Afghane laut Urteil im Dezember 2017 in Dornbirn mit einem Kopfstoß ins Gesicht einem Mann mit einer Rissquetschwunde an einer Augenbraue eine leichte Verletzung zugefügt. Erschwerend wurde gewertet, dass der junge Erwachsene einschlägig vorbestraft war und äußerst rasch rückfällig wurde. Elf Tage vor der Körperverletzung war er strafrechtlich wegen eines anderen Delikts verurteilt worden.

Chef-Staatsanwalt Wilfried Siegele bezeichnete in der Berufungsverhandlung die Sanktion von einem Monat Haft als sehr niedrige Strafe. Die mögliche Höchststrafe für die Körperverletzung hätte ein Jahr Gefängnis betragen.

Nach der Verurteilung am Bezirksgericht Dornbirn ist der Flüchtling erneut verurteilt worden. Im Juli 2018 wurde über ihn am Landesgericht eine Freiheitsstrafe von acht Monaten wegen räuberischen Diebstahls, Diebstahls und Nötigung verhängt. Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Dornbirner Strafe von einem Monat Gefängnis wegen sexueller Belästigung und Körperverletzung war dem Angeklagten zu streng. Er akzeptiere nur eine Geldstrafe, sagte der Afghane. Zudem habe das Gefängnis keinen guten Ruf.

(NEUE)

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