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Vorarlberg: Lärmstörung mit 260 Kilo schwerer Glocke

Kilian Höfle ist der Hobby-Glöckner, der den Ärger seiner Nachbarn auf sich zog.
Kilian Höfle ist der Hobby-Glöckner, der den Ärger seiner Nachbarn auf sich zog. ©Vorarlberg heute Video Screenshot
Landesverwaltungsgericht bestätigt BH-Geldstrafe von 100 Euro: Privates Glockengeläute, mit dem Gebet vertont wird, stört Nachbarn.

Seff Dünser/NEUE

Der gläubige Christ aus dem Bezirk Bregenz verstößt mit seinem vertonten Angelus-Gebet gegen das Vorarl­berger Landessicherheitsgesetz. Denn der am Rande eines Dorfes wohnende Vorarlberger stört seit 2011 mit lautem Glockengeläute täglich einen Nachbarn.

Der pensionierte Landesbeamte hat außen an seinem Wohnhaus eine Glockenanlage angebracht. Die 260 Kilogramm schwere Glocke mit einem Durchmesser von 60 Zentimetern klingt nach den gerichtlichen Feststellungen am Sonntag um 6 und 12 Uhr jeweils drei Minuten lang so laut wie eine Kirchenglocke. Die kleine Glocke, sieben Kilo schwer und mit einem Durchmesser von 24 Zentimetern, wird wochentags betätigt. Freitags bimmeln gleich beide Glocken.

Strafe bestätigt

Für das Läuten der großen Glocke am 1. Juli 2018 um 12 Uhr wurde der Beschuldigte mit einer Verwaltungsstrafe von 100 Euro belegt. Am Vorarlberger Landesverwaltungsgericht wurde jetzt die nach dem Landessicherheitsgesetz erfolgte BH-Strafe bestätigt. Der Beschwerde des Glocken-Eigentümers gegen den Strafbescheid der Bezirkshauptmannschaft Bregenz wurde keine Folge gegeben. Die mögliche Höchststrafe hätte 700 Euro betragen. Die Entscheidung kann noch mit einer außerordentlichen Revision am Verwaltungsgerichtshof in Wien bekämpft werden.

Das Läuten der Glocke sei im 30 Meter von der Glockenanlage entfernten Nachbarhaus selbst bei geschlossenen Fens­tern sehr laut zu hören, heißt es im Erkenntnis von Richterin Isabel Vonbank. Dadurch werde störender Lärm auf unübliche Weise und damit ungebührlicherweise erregt.

Ident mit Kirchenglocke

Nach seinen Interventionen beim Bürgermeister hatte der Nachbar bei der Polizei Strafanzeige erstattet. Ein Polizist fertigte zur Tatzeit etwa 50 Meter vor dem Haus des Beschwerdeführers vom Läuten der großen Glocke ein Video an. Dabei war das Läuten der großen Glocke ident mit dem Läuten einer Kirchenglocke, so die Bregenzer Verwaltungsrichterin.

Der Betreiber der privaten Glockenanlage hatte sich so zu rechtfertigen versucht: Die Laute einer Glocke sind kein Lärm, sondern ein Klang, Musik und Ton in künstlerischer Hinsicht und Harmonie. Eine Glocke ist ein Musikinstrument. Störend wirkt vielmehr der Lärm von Motoren aus der Autowerkstatt des Nachbarn.

Glockengeläute werde ausschließlich Kirchengemeinden zugestanden, kritisierte der Pensionist vor Gericht eine Ungleichbehandlung. Dabei entbehre die Monopolstellung der Kirchen beim Läuten jeglicher Rechtsgrundlage.

(Red.)

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