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Vorarlberg: Häftling irrtümlich zu früh entlassen

Der Entlassene hätte eigentlich noch vierzehn Tage Haft verbüßen müssen.
Der Entlassene hätte eigentlich noch vierzehn Tage Haft verbüßen müssen. ©APA/BARBARA GINDL
Weil sich eine Richterin bei der Berechnung der verbüßten Haftzeit verrechnete, wurde ein verurteilter Einbrecher 14 Tage zu früh enthaftet.

Von Seff Dünser/NEUE

Von einem Justizirrtum profitierte gestern in Feldkirch ein rechtskräftig verurteilter Einbrecher. Der 36-jährige Untersuchungshäftling wurde wegen eines Rechenfehlers einer Richterin um zwei Wochen zu früh aus der Justizanstalt Feldkirch entlassen.

Die Strafrichterin ging während der gestrigen Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch irrtümlich davon aus, dass seit der Verhaftung des Serben am 5. Februar 2018 bereits neun und nicht erst sieben Monate vergangen sind. Die Richterin ordnete am Donnerstag schriftlich an, dass der Häftling sofort aus dem Gefängnis zu entlassen sei.

Bootsmotoren gestohlen

Der Serbe wurde wegen gewerbsmäßig schweren Einbruchsdiebstahls rechtskräftig zu 15 Monaten Haft verurteilt. Der geständige Angeklagte hatte in Hard und Bregenz von Booten acht Motoren gestohlen. Ihm wurde die sogenannte Halbstrafe gewährt. Damit ist die Haftentlassung nach der Hälfte der verbüßten Strafe gemeint.

Probezeit

Die Richterin zog ihm versehentlich neun bereits verbüßte Haftmonate von der verhängten Freiheitsstrafe von 15 Monaten ab und setzte einen Strafrest von sechs Monaten für eine Probezeit von drei Jahren auf Bewährung aus. Sie ging damit irrtümlich davon aus, dass der Kriminaltourist bereits die Hälfte seiner Strafe abgesessen hat.

Tatsächlich wären dem Lkw-Fahrer aus Novi Sad aber erst sieben Haftmonate anzurechnen gewesen. Acht Monate Gefängnis wären demnach noch ausständig. Damit wäre eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis mit der Gewährung der Halbstrafe erst in zwei Wochen vorzunehmen gewesen.

Weder der Staatsanwalt noch der Verteidiger haben die Richterin auf ihren Rechenfehler aufmerksam gemacht. Sie sprach während der Verhandlung zwei Mal davon, dass dem 36-Jährigen neun schon verbüßte Haftmonate anzurechnen seien. Als sie nach der Verhandlung vom Verteidiger auf ihren ­Irrtum aufmerksam gemacht wurde, sagte die Richterin, sie könne ihren Fehler nun nach ihren rechtskräftigen Entscheidungen aus rechtlichen ­Gründen nicht mehr korrigieren.

Diebstähle

Ein anderer Angeklagter wurde am Donnerstag in der Verhandlung für drei Einbruchsdiebstähle in Bregenz, bei denen er drei Bootsmotoren gestohlen hat, rechtskräftig zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Dem 40-jährigen Serben wurden fünf Monate aus der U-Haft zwischen Februar und Juli 2015 angerechnet. Der restliche Haftmonat wurde auf Bewährung ausgesetzt. Der 40-Jährige, der von Beruf Bootsbauer ist, ist schon im Juli aus dem Gefängnis entlassen worden.

(NEUE)

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