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Vorarlberg: Erneut von verdeckten Ermittlern erwischt

Der 51-Jährige verkaufte am Bahnhof in dornbirn einem Polizisten vier Gramm Marihuana.
Der 51-Jährige verkaufte am Bahnhof in dornbirn einem Polizisten vier Gramm Marihuana. ©Archivfoto: VN/Hagen
Dieses Mal drei Monate Gefängnis für 51-jährigen Afghanen, dem ein Polizist zum Schein vier Gramm Marihuana abgekauft hat.

Von Seff Dünser/NEUE

Gleich zwei Mal innerhalb eines Jahres ist ein Kleindealer verdeckten Ermittlern der Polizei beim Verkauf von Marihuana am Dornbirner Bahnhof ins Netz gegangen. Beim zweiten Mal hat der 51-jährige Afghane im Juni einem zivil gekleideten Polizisten vier Gramm Marihuana um 50 Euro verkauft.

Dafür wurde der geständige und einschlägig vorbestrafte Angeklagte im Strafprozess am Landesgericht Feldkirch zu drei Monaten Gefängnis verurteilt. Der offene Strafrest von sechs Haftmonaten aus der vorjährigen Drogenstrafe wird nicht vollzogen. Das Urteil von Richter Michael Fruhmann ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Staatsanwältin Karin Dragosits kündigte eine Berufung wegen zu geringer Strafe und eine Beschwerde wegen des nicht erfolgten Widerrufs der bedingten Vorstrafe an. Darüber wird in zweiter Instanz am Oberlandesgericht Innsbruck entschieden werden.

Der Schuldspruch erfolgte wegen unerlaubten Umgangs mit Suchtgiften. Schon für den Verkauf geringer Drogenmengen im öffentlichen Raum sieht das Suchtmittelgesetz bis zu zwei Jahre Gefängnis vor. Schuldig gesprochen wurde der Angeklagte auch deswegen, weil er Marihuana konsumiert und 2,4 Gramm Marihuana für den Weiterverkauf vorrätig gehalten hat.

Erwerbsmäßige Weitergabe

Wegen der sehr geringen Weitergabemenge sei eine dreimonatige Haftstrafe ausreichend, sagte Richter Fruhmann. Seiner Ansicht nach wäre die Gesamtstrafe zu hoch gewesen, wenn auch noch die bedingten sechs Haftmonate aus der einschlägigen Vorstrafe vollzogen worden wären. Im Unterschied zur nunmehrigen Tat sei es bei der vorjährigen Bestrafung um gewerbsmäßige Weitergabe von Marihuana auch an Minderjährige gegangen, merkte der Strafrichter an.

Mit dem neuerlichen Verkauf von Marihuana im öffentlichen Raum habe der angeklagte Asylwerber sein Gastrecht in Österreich wiederum missbraucht, sagte Staatsanwältin Dragosits in ihrem Schlussplädoyer. Er sei nach der im vergangenen Jahr verbüßten Haftstrafe mit dem Konsum und Verkauf von Marihuana rückfällig geworden.

Der angeklagte Untersuchungshäftling war geständig. Der verheiratete Vater von sechs Kindern gab zu Protokoll, er lebe getrennt von seiner Familie, die sich in der Türkei befinde. Verteidiger Karl Schelling meinte, wegen der schwierigen persönlichen und familiären Situation des Angeklagten sei es für ihn „irgendwo verständlich“, dass sein Mandant Marihuana konsumiere und verkaufe.

(NEUE)

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