Von Seff Dünser/NEUE
Der Gesetzgeber will, dass Gewalttaten strenger bestraft werden. Deshalb haben Nationalräte vor zwei Jahren die Strafdrohung für schwere Körperverletzung auf sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis angehoben. Dennoch bestand die Strafe für den wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung Angeklagten in der Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch in dieser Woche lediglich aus einer Entschuldigung beim Opfer.
Zwei Rippen gebrochen
Dem angeklagten 16-Jährigen wurde im Strafantrag der Staatsanwaltschaft Feldkirch vorgeworfen, er habe in einer Nacht im Mai in Hohenems einem arbeitslosen 58-Jährigen mit Faustschlägen und zumindest zwei Fußtritten zwei Rippen gebrochen.
Richter Richard Gschwenter schlug als Sanktion eine Diversion mit einem Tatausgleich vor. Staatsanwalt Philipp Höfle und der von David Rosenberger verteidigte Angeklagte waren damit einverstanden. Der unbescholtene 16-Jährige, der die Verantwortung für sein Fehlverhalten übernommen hatte, entschuldigte sich im Gerichtssaal beim Opfer per Handschlag. Was vom Richter bereits als Tatausgleich gewertet wurde.
Sobald der angeklagte Lehrling dem Verletzten als Schmerzengeld 2000 Euro überwiesen hat, wird das Strafverfahren ohne Eintrag ins Strafregister eingestellt. Der Geschädigte sagte, er habe sechs Wochen lang Schmerzen gehabt.
Gerangel in der Nacht
Er habe nicht schlafen können, weil der Angeklagte mit seinem lauten Moped nachts gegen 1.30 Uhr mehrmals an seinem Haus vorbeigefahren sei, sagte der 58-Jährige als Zeuge. Deshalb habe er den Mopedfahrer gestoppt und sein Kennzeichen aufschreiben wollen. Dabei sei es zu einem Gerangel gekommen. Auch er selbst hätte anders reagieren und einfach die Polizei anrufen sollen, gab der Hohenemser zu Protokoll.
Am Ende der Gerichtsverhandlung gaben sich Opfer und Täter noch einmal die Hand. „Halt die Ohren steif“, sagte der Erwachsene zum Jugendlichen.
(NEUE)