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Vorarlberg: Auf Gepäckträger mitgefahren - Radfahrer verklagt

Das Mädchen fuhr auf dem Gepäckträger eines Freundes mit.
Das Mädchen fuhr auf dem Gepäckträger eines Freundes mit. ©Unsplash
Eine 14-Jährige, die auf dem Gepäckträger eines Fahrrades mitfuhr, wurde bei einer Kollision mit einem Auto schwer verletzt. Jetzt verklagt sie den Radfahrer, der den Vorrang des Autos missachtete.

Von Seff Dünser/NEUE

Die 14-Jährige ist auf dem Gepäckträger eines Fahrrads mitgefahren, das von einem mit ihr befreundeten 14-Jährigen gelenkt wurde. Der Radfahrer missachtete am 5. Juni 2017 gegen 1 Uhr in einer Hofsteiggemeinde ein Stoppschild und fuhr, ohne anzuhalten, in eine bevorrangte Straße ein.

Unfall

Dabei kam es zur Kollision mit einem herankommenden Auto. Das auf dem Gepäckträger des Rades mitfahrende Mädchen wurde gegen die Windschutzscheibe des Autos und danach auf die Straße geschleudert. Die Jugendliche wurde bei dem Unfall schwer verletzt, vor allem am Kopf. Der Radfahrer kam mit leichten Blessuren davon.

Das Mädchen, mittlerweile 15 Jahre alt, führt nun am Landesgericht Feldkirch einen dort anhängigen Schadenersatzprozess gegen den inzwischen ebenfalls 15 Jahre alten Radfahrer, der sie mitgenommen hatte. Die minderjährige Klägerin fordert als Entschädigung 64.000 Euro, davon 50.000 Euro als Schmerzengeld. Ihr Rechtsvertreter Florin Reiterer von der Bregenzer Anwaltskanzlei Ulmer verlangt zudem die Haftung für allfällige Spät- und Dauerfolgen. Denn seine Mandantin leide wegen des Unfalls nach wie vor unter starken Kopfschmerzen, argumentiert der Klagsvertreter.

Schadenersatz

Die Schadenersatzansprüche seien in der geltend gemachten Höhe nicht gerechtfertigt, sagte Beklagtenvertreter Herwig Mayrhofer in der ersten Verhandlung am Landesgericht. Der Anwalt des beklagten Radfahrers verweist dazu auf ein Mitverschulden der Klägerin, die verbotenerweise auf dem Gepäckträger des Fahrrads mitgefahren sei.

Ein Teil der eingeklagten Ansprüche werde wegen des Fehlverhaltens des beklagten Radfahrers auf jeden Fall zu Recht bestehen, sagte Richterin Marlene Ender bei der vorbereitenden Tagsatzung. Die Zivilrichterin wird nach dem Vorliegen der einzuholenden Gutachten in erster Instanz das Ausmaß des Mitverschuldens der mitgefahrenen Klägerin zu beurteilen haben.

(NEUE)

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