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Vorarlberg: Asylwerber beging keinen Sozialbetrug

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Symbolbild ©APA - Herbert Pfarrhofer
Kein Nachweis, dass der Nigerianer in Betrugsabsicht neben seinem Arbeitseinkommen Grundversorgung kassierte.

In den letzten Monaten wurden am Landesgericht Feldkirch einige Asylwerber wegen Sozialbetrugs verurteilt. Demnach kassierten die Flüchtlinge Steuergelder aus der Grundversorgung, obwohl sie über ein Arbeitseinkommen verfügten. Einer der Angeklagten, verteidigt von Yücel Yíldirim von der Kanzlei Dietrich, wurde aber vom Vorwurf des schweren gewerbsmäßigen Betrugs im Zweifel freigesprochen. Über die Berufung der Staatsanwaltschaft hat das Oberlandesgericht Innsbruck noch nicht entschieden.

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Rund 10.000 Euro

Nach Ansicht der Feldkircher Richterin war dem unbescholtenen Nigerianer nicht nachzuweisen, dass er in betrügerischer Absicht zwischen März 2015 und November 2016 zu Unrecht rund 10.000 Euro aus der Grundversorgung kassiert hatte. Die Richterin konnte nicht feststellen, dass der Afrikaner 2015 von seinem Flüchtlingsbetreuer auch in englischer Sprache darüber belehrt worden war, dass er die Landesregierung über ein Arbeitseinkommen von mehr als 110 Euro im Monat informieren musste. Zumal, anders als in ähnlich gelagerten Fällen, dazu kein vom Angeklagten unterschriebenes Informationsblatt vorliege, so ihr Urteil.

Das Asylverfahren sei noch nicht entschieden worden, teilte sein Asylanwalt Manuel Dietrich mit. Dem Christen drohe in Nigeria Verfolgung durch die islamistische Gruppierung Boko Haram, die seinen Vater getötet habe. Wegen des ihm auferlegten Gebietsschutzes habe er in Vorarlberg seinen Job verloren. Dietrich dazu: „Hier ist anzumerken, dass einerseits von Asylanten gewünscht wird, dass sie sich integrieren und möglichst selbsterhaltungsfähig sind. Andererseits werden Gebietsbeschränkungen auferlegt, sodass Arbeitsstellen verloren gehen und die Personen dann wieder dem Staat und somit der Allgemeinheit zur Last fallen.“

Dietrich bemüht sich um einen Aufenthaltstitel für den 39-Jährigen, auch wegen geglückter Integration. So sei der Afrikaner etwa Mitglied einer Ortsfeuerwehr im Oberland.

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