AA

Vorarlberg: 7500 Euro Strafe für lügenden Zeugen

Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen.
Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. ©VOL.AT - Hartinger
Geldstrafe auch für Lebensgefährtin eines Angeklagten, der an Messerstecherei in Bregenz beteiligt war.
Messerstecherei in Bregenz - Ein Schwerverletzter

Vor der Polizei gaben die beiden Zeugen bewusst wahrheitswidrig an, sie hätten am 23. August 2019 unmittelbar vor der Messerstecherei in der Bregenzer Innenstadt auf dem Parkplatz der Hypobank als Gäste in einer Bar von einer Auseinandersetzung im Lokal nichts mitbekommen.

Jetzt auf VOL.AT lesen

Dafür wurden die beiden unbescholtenen und geständigen Angeklagten am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch wegen falscher Beweisaussage und versuchter Begünstigung schuldig gesprochen. Der 52-jährige Arbeiter mit dem monatlichen Nettolohn von 2400 Euro wurde zu einer Geldstrafe von 7500 Euro (300 Tagessätze zu je 25 Euro) verurteilt. Die 44-jährige Arbeitslose mit dem AMS-Bezug von 980 Euro kam mit einer Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je vier Euro) davon. Die Urteile sind rechtskräftig.

Wegen der Einkommensunterschiede zwischen den beiden Angeklagten fielen die Geldstrafen unterschiedlich aus. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen. Falsche Zeugenaussagen würden streng geahndet, sagte die Strafrichterin, weil die Justiz auf wahrheitsgemäße Angaben von Zeugen angewiesen sei. Die Angeklagten hätten mit ihren falschen Zeugenaussagen versucht, Beteiligte einer Messerstecherei vor Strafverfolgung zu schützen.

Schwere Körperverletzung

Der vorbestrafte Lebensgefährte der Zeugin wurde im Juni am Landesgericht nicht rechtskräftig wegen absichtlich schwerer Körperverletzung zu sechs Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt. Demnach soll der 49-jährige Türke dem unmittelbaren Täter das Tatmesser übergeben haben. Über den vorbestraften 21-Jährigen, der den 45-jährigen Türken mit drei Messerstichen schwer verletzt hatte, wurde (nicht rechtskräftig) wegen absichtlich schwerer Körperverletzung eine Haftstrafe von fünf Jahren verhängt. Angeklagt waren sie wegen versuchten Mordes. Vier der acht Geschworenen werteten die Bluttat jedoch nur als absichtlich schwere Körperverletzung.

(Red.)

  • VIENNA.AT
  • Neue
  • Vorarlberg: 7500 Euro Strafe für lügenden Zeugen