Vor Lockdown: Verstöße gegen Sonntagsruhe in Salzburg

Wie der "ORF Salzburg" am Montag berichtete, wurden dabei 35 Verstöße gegen die geltenden Öffnungszeiten festgestellt. Sie werden angezeigt. Ob die angedrohten Geldstrafen in der Höhe von maximal 1.090 Euro tatsächlich fällig werden, steht aber noch nicht fest.
35 Verstöße gegen Sonntagsruhe in Salzburg
Wie ein Sprecher von Stadtchef Harald Preuner (ÖVP) zur APA sagte, müsse die Behörde zunächst nachweisen, ob die Geschäfte unter die bestehende Ausnahmeregelung fallen und - wenn sie das tun - länger offen hatten, als erlaubt. In Zone I und II des sogenannten Altstadtschutzgebietes dürfen Geschäfte von 08.00 bis 18.00 Uhr offen halten - wenn sie überwiegend touristisches Sortiment anbieten, etwa Souvenirs, Ansichtskarten oder Kunstgegenstände. Läden, die Lebensmittel, Hygieneprodukte oder Reisebedarf wie zum Beispiel Bücher und Zeitschriften, Schreibmaterialien oder Blumen im Angebot haben, dürfen innerhalb des genannten Zeitfensters maximal vier Stunden offen halten.
"Wir gehen davon aus, dass man in den meisten Fällen mit einer Ermahnung das Auslangen finden wird - oder mit geringen Strafen, wenn die Überziehung nicht zu lange ausgefallen sein sollte", sagte der Bürgermeister-Sprecher.
(APA/Red)