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Vor dem Europäischen Gerichtshof für Uni-Zugang

Der Weg bis zum EuGH steht für Studenten weiter offen, in der Umsetzung allerdings dennoch eher unwahrscheinlich, weil er an den heimischen Instanzen vorbei führt.

Die angekündigte Aussetzung des Verfahrens wegen der Quotenregelung für das Medizin-Studium durch die EU-Kommission verschließt betroffenen Studenten nicht den Weg zum Europäischen Gerichtshof (EuGH). De facto ist der Weg durch die heimischen Instanzen und dann zum EuGH allerdings lange. „Wer wirklich studieren will, wird sich das wahrscheinlich nicht antun“, meinte der Leiter des Fachbereichs Arbeits-, Wirtschafts- und Europarecht an der Uni Salzburg, Thomas Eilmansberger, gegenüber der APA. Es sei aber auch nicht ausgeschlossen, dass sich ein zum Beispiel von einer Institution unterstützter „Testkläger“ findet.

Dies könnte etwa ein deutscher Student sein, der ohne Quotenregelung beim Eignungstest an einer Medizin-Uni aufgenommen worden wäre, aufgrund der Quote (75 Prozent der Plätze an Österreicher, 20 Prozent an EU-Bürger, fünf Prozent an Bürger aus Drittstaaten) dann aber doch keinen Platz bekommen hat. Dieser müsste dann gegen entsprechende Bescheide heimischer Instanzen so lange berufen, bis er vor einem österreichischen Höchstgericht – vermutlich dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) – landet und ein Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH anregt.

„Dort hilft dann das Moratorium gar nichts“, so Eilmansberger. Auch die Ankündigung der EU-Kommission, sich bei einem etwaigen Verfahren an der Seite Österreichs zu beteiligen, erhöhe die Erfolgschancen Österreichs nicht wesentlich. Zwar habe die Beteiligung der Kommission ein etwas höheres Gewicht als etwa eine ebenfalls mögliche Unterstützung durch andere Staaten – „es gibt aber genug Verfahren, wo der EuGH der Kommission nicht folgt“.

Das entsprechende Durchfechten eines solchen Verfahrens dauert allerdings seine Zeit. Allein der EuGH brauche im Normalfall – wenn kein beschleunigtes Verfahren eingeleitet wird – mindestens zwei Jahre für eine Entscheidung. Damit wäre es unklar, ob ein betroffener Student innerhalb des fünfjährigen Moratoriums überhaupt eine Entscheidung erhält.

Der Weg durch die heimischen Instanzen zum EuGH ist den Studenten – unabhängig vom Mahnverfahren der EU-Kommission – schon bisher offengestanden. Bisher habe diesen aber niemand beschritten, hieß es aus APA-Anfrage aus den Medizin-Unis in Wien und Graz.

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