AA

Von Jänner bis Mai 4.045 Asyl-Verfahren beschleunigt erledigt

Für Innenminister Gerhard Karner sind rasche Asyl-Verfahren ein wichtiger Garant für Glaubwürdigkeit.
Für Innenminister Gerhard Karner sind rasche Asyl-Verfahren ein wichtiger Garant für Glaubwürdigkeit. ©APA/HANS KLAUS TECHT (Symbolbild)
Insgesamt wurden von Jänner bis Mai 4.045 Asylverfahren beschleunigt erledigt. Laut Innenministerium handelt es sich dabei vor allem um Asysanträge aus Marokko, Pakistan, Indien, Tunesien und Ägypten.

Insgesamt wurden vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) in diesem Zeitraum mehr als 21.200 Entscheidungen getroffen.

Beschleunigte Asyl-Verfahren liegen zwischen 72 Stunden und 25 Tagen

Als rasche Verfahren gelten laut Innenministerium jene, deren Dauer zwischen 72 Stunden und 25 Tagen liegt. Dabei handle es sich um Antragsteller, die aus sicheren Herkunftsstaaten kommen und keine Bleibewahrscheinlichkeit haben. Die Top-Nationalitäten bei den raschen Verfahrenseinleitungen waren im Zeitraum Tunesien (35,5 Prozent), Pakistan (23,4 Prozent) und Indien (18,6 Prozent). Weitere relevante Nationalitäten seien Marokko, Ägypten, Algerien und Bangladesch.

Zahl der beschleunigten Asyl-Verfahten stieg im Vorjahr auf 3.693

Waren es im Jahr 2020 noch 587 derartige Verfahren, stieg die Zahl im Vorjahr auf 3.693. Insgesamt wurden seit Juni 2020 den Angaben des Innenministerium zufolge 8.325 rasche Entscheidungen getroffen.

Für Gerhard Karner sind rasche Asyl-Verfahren wichtiger Garant für Glaubwürdigkeit

Für Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) sind rasche Verfahren "ein wichtiger Garant" dafür, die Glaubwürdigkeit des Asylsystems aufrecht zu erhalten. "Schlepper versuchen die Ukraine-Krise und die damit im Zusammenhang stehenden Fluchtbewegungen zu nutzen", so Karner: "Sie werben damit, dass es noch nie so einfach war, nach Europa zu gelangen, wie seit Beginn der Ukraine-Krise."

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Politik
  • Von Jänner bis Mai 4.045 Asyl-Verfahren beschleunigt erledigt
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen