Volksschullehrerin wegen Tipps für erfülltes Sexualleben entlassen

Die Begründung für die Entlassung, die Bildungsdirektor Alfred Klampfer gab, lautete, dass nach Berücksichtigung der beteiligten Parteien und der erforderlichen Untersuchungen sowie nach gründlicher Prüfung diese Entscheidung getroffen wurde. Damit bestätigte die Bildungsdirektion einen Online-Bericht von "Kronen Zeitung" und "OÖN" am Mittwoch.
Volksschullehrerin will gegen Entlassung gerichtlich vorgehen
Gemäß einschlägiger Gesetze ist es Aufgabe einer Pädagogin, in ihrem gesamten Verhalten darauf zu achten, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachgemäße Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben erhalten bleibt, wie es in der schriftlichen Stellungnahme weiter hieß. Im Fall dieser Lehrerin war dies nicht mehr gegeben.
Die betroffene Lehrerin hat sie einen Rechtsanwalt beauftragt, um gegen ihre Entlassung vor Gericht vorzugehen. "OÖN" und "Kronen Zeitung" berichtet weiterhin, dass der Anwalt kommentierte, er habe erwartet, dass die Bildungsdirektion im 21. Jahrhundert etwas aufgeklärter sei.
(APA/Red)