Volkshilfe fordert schnelle Umsetzung der Kindergrundsicherung
Laut Volkshilfe-Direktor Erich Fenninger sollte die Kindergrundsicherung bereits ab dem 1. Jänner 2027 eingeführt werden. Fenninger schlägt vor, dass das Sozialministerium die federführende Rolle übernehmen sollte.
Volkshilfe: Gute Zusammenarbeit bei Kindergrundsicherung entscheidend
Zuletzt hatte es Verwirrung über die Zuständigkeit für die laut Regierungsprogramm geplante Kindergrundsicherung gegeben. Während Sozialministerin Korinna Schumann (SPÖ) in Interviews erklärte, das Vorhaben ressortiere im Familienministerium, verwies Familienministerin Claudia Plakolm (ÖVP) auf das Sozialministerium. Vizekanzler Andreas Babler (SPÖ) kündigte daraufhin in der "Presse am Sonntag" eine rasche Klärung der Zuständigkeit an. Entscheidend sei, dass die drei Regierungsparteien gut zusammenarbeiten, meint Fenninger gegenüber der APA, macht sich aber gleichzeitig dafür stark, dass das Lead im Sozial- und Arbeitsministerium angesiedelt werde. Denn dort sei in den vergangenen Jahren bereits Wissen dazu aufgebaut worden und hier liege die Zuständigkeit für Sozialhilfe und Arbeitsmarktservice (AMS), das künftig eine zentrale Rolle bei der Sozialhilfe spielen soll, argumentiert der Volkshilfe-Direktor. Mit Bildungs- und Familienministerium solle es aber eine enge Kooperation geben.
Umsetzungsstudie zu Kindergrundsicherung soll rasch auf Schiene gebracht werden
Ein Start der Kindergrundsicherung könne bis 2027 gelingen, wenn die im Regierungsprogramm festgeschriebene Umsetzungsstudie rasch auf Schiene gebracht wird, drängt Fenninger auf Tempo. Ergebnis könnten dann bis Ende des Jahres Ergebnisse vorliegen, 2026 die Vorbereitungen für die Ausrollung starten. "Eine Einführung am 1. Jänner 2027 ist ambitioniert, aber nicht unrealistisch", so der Volkshilfe-Direktor. Erklärtes Ziel der Dreierkoalition ist es, die Kinderarmut bis 2030 zu halbieren. Gelingen soll dies mit einer Kindergrundsicherung, bei deren Umsetzung man im Regierungsprogramm aber vage blieb. Die Rede ist von zwei Säulen: neben zusätzlichen Sachleistungen wie kostenlose Mahlzeiten in den Bildungseinrichtungen sollen bestehende Transferleistungen verbessert werden. Wege zur Herauslösung von Kindern als eigenständige Zielgruppe aus der Sozialhilfe sollen in einer ressortübergreifenden Umsetzungsstudie geprüft werden.
(APA/Red)