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Volksbefragung: Kampfhunde-Führschein wird zur Pflicht

Nach der Wiener Volksbefragung soll der Führschein nun für alle Kampfhundhalter ab dem 1. Juli verpflichtend sein. Vorbestrafte und Jugendliche unter 16 dürfen keine Kampfhunde mehr führen.

Der Wind für Wiener Kampfhundehalter wird rauer: Nach dem “Ja” bei der Volksbefragung zu einem verpflichtenden Führschein wird die entsprechende Regelung nach dem Beschluss im Landtag am 26. März mit dem 1. Juli in Kraft treten, kündigte Stadträtin Ulli Sima (S) am Freitag an. Unter-16-Jährige und einschlägig Vorbestrafte werden die Prüfung allerdings nicht ablegen und dementsprechend keinen Kampfhund mehr auf Wiens Straßen Gassi führen dürfen.

Betroffen von der Regelung sind nach derzeitigem Stand die Halter der Hunderassen Rottweiler, Pitbullterrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Mastino Napoletano, Mastin Espanol, Fila Brasileiro, Argentinischen Mastiff, Mastiff, Bullmastiff, Tosa Inu und Dogo Argentino – inklusive entsprechender Mischlinge. “Diese Hunde machen insgesamt knapp fünf Prozent aller in Wien gehaltenen Hunde aus”, so Sima. Jene rund 2.500 Tiere seien allerdings für fast 25 Prozent aller Bisse verantwortlich. Neben den genannten werde man über Schäferhund, Dobermann und Deutsche Dogge diskutieren müssen, so Sima. Diese drei Rassen könnten mithin noch bis 1. Juli auf die Liste rutschen.

Ein Jahr Hundesteuer sparen

Für Tierhalter, die bereits einen der indizierten Hunde besitzen, wird es eine einjährige Übergangsfrist geben, bis sie die Prüfung zum Führschein absolviert haben müssen – als Trostpflaster ersparen sie sich wie diejenigen, die mit ihrem Hund jedweder Rasse die Prüfung freiwillig absolvieren, ein Jahr Hundesteuer. Bei neu angeschafften Hunden ist der Schein hingegen innerhalb von drei Monaten zu machen, wenn das Tier mindestens sechs Monate alt ist – ohne das Zuckerl der eingesparten Hundesteuer.

Personen unter 16 Jahren bleibt der Führschein verwehrt. Sie werden künftig mit keinem Kampfhund mehr in Wien “äußerln” gehen dürfen. Dasselbe gilt für Menschen, die bereits wegen Gewaltdelikten vorbestraft sind.

Kontrolle durch Schwerpunktaktionen der Polizei

Zum Handkuss kommt dabei nicht nur der offizielle Halter, sondern jeder, der sich mit einem dieser Hunde auf Wiens Straßen bewegen will. Kontrolliert wird der Besitz des Führscheins in Schwerpunktaktionen von Polizei und Magistrat, wobei ein Fehlen des Dokuments mit einer Verwaltungsstrafe geahndet wird, die ab rund 100 Euro beginnt, wobei der theoretische Maximalstrafrahmen bei 14.000 Euro liegt.

Die Ablegung der Prüfung wird 25 Euro kosten und im Vergleich zum jetzigen freiwilligen Hundeführschein – den seit Einführung 2006 rund 3.000 Halter erworben haben – aus einem erweiterten Praxisteil bestehen. Dabei gehe es nicht ums Zeitungsholen oder Saltomachen, sondern darum, den Hund in Alltagssituationen zu beherrschen, so Sima. In einem theoretischen Teil werden überdies Wissen über Haltung, Ausbildung, Gesundheit und gesetzliche Vorschriften vermittelt. Zweimal darf man bei der Prüfung scheitern, wobei bereits beim zweiten Versuch ein Amtstierarzt mit von der Partie ist. Fällt ein Halter auch beim dritten Mal durch, droht die Abnahme des Tieres.

Je nach Meldewohnsitz ist Maulkorb, bzw. Führschein Pflicht

Für Besucher von auswärts, die einen Kampfhund ihr Eigen nennen und diesen in der Bundeshauptstadt mit sich führen wollen, bedeutet die Neuregelung, dass sie ihrem vierbeinigen Begleiter einen Maulkorb überstreifen müssen. Entscheidend für diese Ausnahmeregel ist der Meldewohnsitz des Halters.

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