In Bregenz ist vor knapp vier Wochen der dreijährige Cain zu Tode geprügelt worden, was massive Kritik an den zuständigen Behörden zur Folge hatte.
Es gibt zweieinhalb Mal so viele Gefährdungsmeldungen wie vor 15 Jahren, in einigen Bundesländern sei der Personalstand der Jugendwohlfahrt unverändert geblieben. “Das hat sich jeder einzelne zuständige Landesrat, Finanzlandesrat und Landtag zu überlegen”, sagte Kostelka, der den Beschluss des neuen Bundesjugendhilfegesetzes urgiert, dessen Novellierung sich seit Jahren hinzieht – nicht zuletzt wegen der ablehnenden Haltung der Länder, die Mehrkosten fürchten.
Der Personalmangel bei der Jugendwohlfahrt sei so groß, dass die Sozialarbeiter kaum Hausbesuche in Familien machen würden – nicht einmal dann, wenn Kinder als gefährdet gemeldet werden, kritisiert die Volksanwaltschaft. Statt also die Kinder zu beobachten, würden oft nur die Eltern ins Amt vorgeladen. So gesehen sei es kein Wunder, wenn vor allem Kleinkinder massiv misshandelt würden.
Die Volksanwaltschaft ist für die Prüfung der Jugendwohlfahrt in sieben Bundesländern zuständig. Kostelka kritisiert auch, dass etwaige Misshandlungen in Pflegefamilien und Wohngemeinschaften ermöglicht würden, weil nicht einmal pro Jahr nachgeschaut werde, wie es den Kindern dort gehe.