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Volksanwaltschaft: Immer mehr Beschwerden in Wien

Die Zahl der Beschwerden bei der Volksanwaltschaft ist gestiegen.
Die Zahl der Beschwerden bei der Volksanwaltschaft ist gestiegen. ©PID
924 Wienerinnen und Wiener haben sich im Vorjahr mit Beschwerden an die Volksanwaltschaft gewandt, weil sie sich von der Landes- oder Gemeindeverwaltung schlecht behandelt fühlten. Das sind rund 10 Prozent mehr als im Jahr davor.

Das Beschwerdeaufkommen bei der Volksanwaltschaft ist gestiegen, so Vorsitzende der Volksanwaltschaft, Mag.a Terezija Stoisits, Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek und Volksanwalt Dr. Peter Kostelka. Die meisten Beschwerden wurden im Zusammenhang mit der Sozialhilfe und der Jugendwohlfahrt. Weitere inhaltliche Schwerpunkte bezogen sich auf Staatsbürgerschaftsverfahren und die Straßenpolizei.

Kritik der Volksanwaltschaft

Die Volksanwaltschaft kritisierte, dass jüngere behinderte Menschen in Wien mangels Alternativen in Alten- und Pflegeheimen leben müssen. Außerdem wurden Probleme und Rechtswidrigkeiten bei der Vollziehung des Mindestsicherungsgesetzes festgestellt. Dies betraf etwa die Bemessung der Höhe der Mindestsicherung. Die MA 40 hat in einigen Fällen auch die gesetzliche Entscheidungsfrist von drei Monaten über Anträge auf Leistungen der Mindestsicherung überschritten. Gravierende Verzögerungen stellte die Volksanwaltschaft auch bei Staatsbürgerschaftsverfahren fest.

Barrierefreie Wohnungen in Wien

Intransparente Vergaben stellte die Volksanwaltschaft bei Wiener Wohnen fest. Wiener Wohnen unterscheidet zwischen “echt behindertengerechten” Wohnungen, Wohnungen, die barrierefrei erreichbar sind und sonstigen Wohnungen. Für die Volksanwaltschaft ist nicht nachvollziehbar, nach welchen Kriterien Wiener Wohnen entscheidet, ob einer Person mit besonderen Bedürfnissen eine tatsächlich behindertengerechte oder eine lediglich barrierefrei zugängliche Wohnung angeboten wird.

Weitere Mängel waren bei der Friedhofsverwaltung feststellbar. So ist es 2012 immer wieder zu Bestattungen an fremden Grabstellen gekommen. Die Friedhofsverwaltung hat es in den vorliegenden Fällen auch unterlassen, die Personen, die über die Grabstellen verfügen, vor der Beisetzung zu informieren. Die Volksanwaltschaft beanstandete außerdem, dass die Friedhofsverwaltung in einem Fall nicht bekannt gegeben hat, wer das Begräbnis veranlasst hatte.

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