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Volksanwaltschaft: Dreier-Vorschlag beschlossen

Österreich - Die neue Volksanwaltschaft besteht aller Wahrscheinlichkeit nach aus Peter Kostelka (S), Maria Fekter (V) und Terezija Stoisits (G). BZÖ und FPÖ stimmten gegen den Vorschlag.

Der entsprechende Dreier-Vorschlag wurde heute im Hauptausschuss des Nationalrats von SPÖ, ÖVP und Grünen angenommen. Der freiheitliche Antrag, auch eine Kandidatur des freiheitlichen Ehrenobmanns Hilmar Kabas zu ermöglichen, wurde nicht zugelassen. Formal fällt die endgültige Entscheidung über die neuen Volksanwälte Anfang Juni im Plenum des Nationalrats.

Vorangegangen waren der heutigen Abstimmung monatelange Diskussionen, ob die Freiheitlichen eine Nominierung vornehmen können, da sie über gleich viele Sitze im Nationalrat wie die Grünen verfügen und im Gesetz nur steht, dass die drei mandatsstärksten Fraktionen zum Zug kommen, nicht aber auf die Stimmenstärke abgestellt wird. Letztlich entschied sich Nationalratspräsidentin Barbara Prammer (S) nach der Einholung von Rechtsgutachten dafür, lediglich einen Dreier-Vorschlag zuzulassen.

Angesichts dieser kontroversen Diskussionen forderten heute alle Fraktionen eine gesetzliche Änderung. SP-Klubchef Josef Cap sprach sich dafür aus, legistisch klar zu stellen, dass die Stimmenstärke ausschlaggebend sei, auch wenn das für ihn auch jetzt schon logisch sei. Seitens der ÖVP meinte der Zweite Nationalratspräsident Michael Spindelegger, er könne sich viele Varianten vorstellen, unter anderem auch die jetzt von ihm ins Spiel gebrachte Lösung, wonach bei gleicher Mandatsstärke die sechsjährige Funktionsperiode zwischen den Fraktionen geteilt wird und die stärkere entscheiden kann, ob sie die ersten oder die zweiten drei Jahre den Volksanwaltsposten besetzt.

Das BZÖ will das Volk entscheiden lassen, wer die drei Volksanwälte sind. Die Wahl sollte parallel zur Bundespräsidenten-Wahl stattfinden. Ein entsprechender Antrag werde demnächst im Nationalrat eingebracht, erklärte Bündnis-Chef Peter Westenthaler. Seitens der Grünen meinte Bundessprecher Alexander Van der Bellen, man könne viele Varianten diskutieren, letztlich habe sich aber der bisherige Modus bewährt. Auch er tendiert dazu lediglich zu präzisieren, dass die Stimmenstärke das ausschlaggebende Argument ist.

Große Empörung herrscht bei den Freiheitlichen, die von einem Verfassungsbruch sprechen, der an das Jahr 1934 erinnere. Partei- und Klubobmann Heinz-Christian Strache fordert nun eine umgehende gesetzliche Änderung, die aber auf keinen Fall eine Verringerung der Minderheitenrechte bringen dürfe. Besonders ärgerlich ist für ihn, dass die gegenwärtige gesetzliche Lage verfassungswidrig sei, aber es trotzdem keinen Instanzenzug zum Verfassungsgerichtshof gebe. Letztlich könne man sich nur beim Salzamt beschweren.

Endgültig entschieden wird über die neuen Volksanwälte bei einer der Plenarsitzungen des Nationalrats am 5. oder 6. Juni. Da stimmt der Nationalrat über den Vorschlag des Hauptausschusses ab, eine Annahme gilt als sicher. Die bisherigen Justizsprecherinnen ihrer Fraktionen, Fekter und Stoisits, werden demnach mit dem bereits sechs Jahre Volksanwalts-erfahrenen Kostelka ab 1. Juli das neue Trio in der Singerstraße bilden.

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