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Volksanwaltschaft deckt 240 Missstände in Wiener Verwaltung auf

Die Volksanwaltschaft deckte Missstände auf.
Die Volksanwaltschaft deckte Missstände auf. ©APA/GEORG HOCHMUTH
Die Volksanwaltschaft übermittelt heute ihren Wien-Bericht 2020 an den Wiener Landtag. Der vorliegende Band ist schwerpunktmäßig der Kontrolle der Verwaltung im Jahr 2020 gewidmet.

Insgesamt wandten sich im letzten Jahr 1.081 Wienerinnen und Wiener an die Volksanwaltschaft, weil sie sich von der Wiener Landes- und Gemeindeverwaltung nicht fair behandelt oder unzureichend informiert fühlten. In 240 Fällen stellte die Volksanwaltschaft einen Missstand in der Verwaltung fest, was einem Anteil von rund 22 Prozent aller erledigten Verfahren entspricht.

Meiste Beschwerden zu Mindestsicherung

Inhaltlich betrafen die meisten Beschwerden Fragen der Mindestsicherung und der Jugendwohlfahrt (320 Beschwerden bzw. 30 Prozent), gefolgt von Problemen in den Bereichen Staatsbürgerschaft, Wählerevidenz, Straßenpolizei (269, rund 25 Prozent). Fast ein Fünftel der Beschwerden betraf Gemeindeangelegenheiten (195, 18 Prozent), gefolgt von Anliegen aus den Bereichen Raumordnung und Baurecht (74, 7 Prozent).

In Sachen Mindestsicherung wird im Bericht festgehalten, dass Wien der Verpflichtung, ein dem Bundesgesetz entsprechendes Ausführungsgesetz zu erlassen, noch nicht nachgekommen ist - anders als andere Bundesländer. "Es ist unbestreitbar, dass das WMG (Wiener Mindestsicherungsgesetz, Anm.) in jenen Bereichen, in denen es den grundsatzgesetzlichen Vorgaben immer noch nicht entspricht, seit 1. Jänner 2020 verfassungswidrig ist", wird betont.

Verfassungswidrige Gesetze

Dies sei in "rechtsstaatlicher Hinsicht mehr als bedenklich, wenn in Teilen verfassungswidrige Gesetze in Geltung stehen", heißt es im Bericht. Die Volksanwaltschaft sah es als dringend nötig an, so rasch wie möglich Rechtssicherheit durch Schaffung einer "verfassungskonformen Rechtslage" zu schaffen.

Die Opposition nahm dies zum Anlass für Kritik. Die Wiener Stadtregierung muss die Kritik der Volksanwaltschaft ernst nehmen und alle eindeutig dokumentierten Missstände in der Verwaltung beseitigen. Beginnen sollte die Stadtregierung hier gleich beim noch immer bestehenden offenen Verfassungsbruch zum Wiener Mindestsicherungsgesetz", befanden etwa ÖVP-Klubobmann Markus Wölbitsch und Sozialsprecherin Ingrid Korosec in einer gemeinsamen Aussendung. Wiens FPÖ-Chef Dominik Nepp konstatierte: "Deutlicher geht's nicht: Das Mindestsicherungsmodell, an dem die Rathaussozialisten sich mit Händen und Füßen festkrallen, ist gescheitert und illegitim."

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(APA/red)

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