Volksanwältin Brinek drängt zur Verwaltungsreform

Wo dies nicht möglich sei, sollten sie in ihren eigenen Bereichen “Überdeterminierungen” abbauen. In der Gesetzgebung seien Tendenzen in Richtung Stärkung des Föderalismus “nicht zweckmäßig”, meinte Brinek. In die von der Regierung eingeleiteten Gespräche zur Verwaltungsreform ist die Volksanwaltschaft bis jetzt nicht offiziell eingebunden.
Das für eine Regionalisierung vorgebrachte Argument der Erreichbarkeit sei heute nicht mehr so entscheidend. Früher sollte eine Bezirksbehörde mit einem Pferdefuhrwerk innerhalb eines Tages erreichbar sei, im Zeitalter des Telefons und der elektronischen Vernetzung könne man Bürgerfreundlichkeit aber auch anderes erreichen, die räumliche Nähe des Bürgers zum Amt sei nicht allein ausschlaggebend, betonte Brinek.
Als Konsequenz aus den von der Volksanwaltschaft durchgeführten Prüfungen fordert Brinek eine Vereinfachung und Bündelung der vielen unterschiedlichen Bestimmungen.
Kritik übt die Volksanwältin auch daran, dass das “One Stop-Shop-Prinzip”, mit dem verschiedene Behördenwege an einer Stelle erledigt werden können, “auf halbem Wege stecken geblieben” sei.