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Volksanwälte kritisieren Abweichungen bei Mindestsicherung

Die Volksanwaltschaft kritisiert die Abweichungen einzelner Bundesländer von ihrer Vereinbarung mit dem Bund über eine bundesweite bedarfsorientierte Mindestsicherung. Die von Oberösterreich geforderte Höchstgrenze für Mehrpersonenhaushalte würde obendrein den Gleichheitsgrundsatz verletzen, machten die Volksanwälte in einer Pressekonferenz am Donnerstag in Linz aufmerksam.


Eine Abänderung einer Vereinbarung nach Artikel 15a Bundesverfassungsgesetz sei nur schriftlich und im Einvernehmen aller Vertragsparteien möglich. Dennoch seien von Landesgesetzgebern verschiedene Beschlüsse gefasst worden, die im Widerspruch zur getroffenen Übereinkunft von Bund und Ländern stehen, kritisierte der für den Bereich Mindestsicherung zuständige Volksanwalt Günther Kräuter in der gemeinsamen Pressekonferenz mit seiner Kollegin Gertrude Brinek und dem derzeitigen Vorsitzenden der Volksanwaltschaft Peter Fichtenbauer. Er warnte vor einem “gesellschaftspolitischen Tabubruch: Wenn internationale und österreichische Rechtsnormen – aus welchen Gründen auch immer – gebrochen werden, sind die Folgen für das gesamte Rechts- und Wertesystem in Österreich unabsehbar”. Die Vereinbarung über die Mindestsicherung läuft Ende 2016 aus. Die Volksanwaltschaft verlangt eine bundeseinheitliche Regelung.

In Oberösterreich sei eine Anrechnung der erhöhten Familienbeihilfe auf die Mindestsicherung erfolgt, schilderte Kräuter. Leidtragende seien zumeist pflegebedürftige Menschen gewesen. Es habe danach eine Novellierung gegeben, die den Betroffenen aber nicht ausreichend helfe. Die Volksanwaltschaft hält deshalb ihre Kritik aufrecht.

Die Volksanwaltschaft gibt für die von Oberösterreich geforderte Höchstgrenze von 1.500 Euro für Mehrpersonenhaushalte den Hinweis, dass damit ab zwei Voll- und einem Minderjährigen schon bei weiteren Personen eine geringere oder keine Mindestsicherung drohe, das verletze den Gleichheitsgrundsatz.

In den Berichtsjahren 2013 bis 2014 wandten sich 702 Bürger aus Oberösterreich mit einer Beschwerde an die Volksanwaltschaft, weil sie sich von der Landes- oder Gemeindeverwaltung nicht fair behandelt oder unzureichend informiert fühlten. Das Beschwerdeaufkommen erhöhte sich damit um rund zehn Prozent – das entspricht der bundesweiten Entwicklung. Zudem führten Kommissionen der Volksanwaltschaft 80 Kontrollen zum präventiven Schutz der Menschenrechte in Einrichtungen, in denen es zu Freiheitsentzug kommt oder kommen kann, durch. Dabei wurden unter anderem “katastrophale Hygienemaßnahmen” im Linzer Polizeianhaltezentrum festgestellt. Beanstandet wird auch das geltende Pflegeheimgesetz in Oberösterreich, das im Bundesvergleich den Bewohnern die wenigsten Rechte zugestehe.

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