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Vogelgrippe: Stallpflicht für Geflügel

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Nach dem Bekanntwerden von dringenden H5N1-Verdachtsfällen in Wien und Niederösterreich gilt laut Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat ab Sonntag, 0.00 Uhr, bis vorerst 30. April in ganz Österreich die Stallpflicht.

„Es handelt sich um eine reine Vorsorgemaßnahme, um das Geflügel zu schützen. Es besteht keine Gefahr für Menschen“, betonte Rauch-Kallat.

Von der AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) untersuchte Proben haben bei einem toten Schwan aus dem Wasserpark an der Alten Donau in Wien-Floridsdorf und einer Wildente aus Pellendorf bei Himberg im Bezirk Wien-Umgebung den dringenden Verdacht auf H5N1-Infektionen ergeben. Zuvor waren Fälle bei vier Schwänen aus dem steirischen Mellach und an einer Moschus-Ente aus dem steirischen Bezirk Hartberg festgestellt worden.

Für eine bundesweite Stallpflicht hatte sich ein am Samstag tagendes Expertengremium ausgesprochen. „Weil mit weiteren Fällen zu rechnen ist“, so Rauch-Kallat. Sinnvolle Ausnahmen werden erteilt – wie zum Beispiel für die Straußenzucht.

Die Ministerin kündigte die Aufhebung der Verordnung an, sobald Fachleute nicht mehr von der Notwendigkeit überzeugt sind. „Wir wollen das Geflügel vor einer Ansteckung schützen. Aber das soll nicht zu einer Rückkehr zu nicht artgerechter Haltung führen“, betonte Rauch-Kallat. In der ORF-Radiosendung „Im Journal zu Gast“ zu Mittag hatte die Ministerin noch festgestellt, es sei vorerst keine generelle Stallpflicht geplant.

Fleischkonsum unbedenklich

Der Verzehr von Hühnerfleisch sei weiterhin unbedenklich, so die Ministerin. „In ganz Europa gibt es bisher keinen Fall bei Hausgeflügel.“

Maßnahmen

Folgende Vorsichtsmaßnahmen seien zu beachten: keine toten Vögel angreifen; melden, aber nicht selbst transportieren; keine kranken Wildtiere nach Hause nehmen. Kinder sollten sich nach dem Spielen im Freien generell die Hände waschen. Von Hunden und Katzen gehe keine Gefahr aus: Laut Experten können Virenmengen, die für eine Ansteckung von Menschen nötig sind, von den Vierbeinern gar nicht transportiert werden.

Der Zeitpunkt der Stallpflicht sei richtig gewählt, stellte die Ministerin abschließend fest. „In allen anderen Ländern, die eine solche Verordnung bereits getroffen haben, gilt die Stallpflicht ab Montag, in Österreich einen Tag früher. Wir können das, weil wir vorsorglich gearbeitet haben.“ Eine Bestätigung aus dem EU-Labor in Weybridge lag zunächst für keinen der österreichischen Fälle vor.

Als Vertreterin der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft hat Rauch-Kallat ihre Amtskollegen aller EU-Mitgliedstaaten sowie jene der Türkei, Bulgariens, Kroatiens und Rumäniens zum Informationsaustausch über die Geflügelpest nach Wien geladen. Zu dem informellen Treffen am Freitag sollen auch Experten der Weltgesundheitsorganisation WHO, der UNO-Ernährungsorganisation FAO, des Internationalen Tierseuchenamtes OIE und der Europäischen Seuchenschutzbehörde ECDC in die Hofburg kommen.

„Wir haben alles unter Kontrolle und sind bestens darauf vorbereitet“, sagte Tierschutzstadträtin Sonja Wehsely (S) nach dem Vogelgrippefall in Wien bei einem Pressegespräch. „In Niederösterreich wurde aus gesundheitspolitischer Sicht alles unternommen, um für das Auftreten der Vogelgrippe gerüstet zu sein“, betonte NÖ-Gesundheitslandesrat Emil Schabl.

Nach einer im Nachrichtenmagazin „profil“ veröffentlichten Studie sind 69 Prozent der Österreicher der Meinung, dass von der Vogelgrippe keine Gefahr für den Menschen ausgeht. 24 Prozent der Befragten geben laut einer vom Meinungsforschungsinstitut market durchgeführten Umfrage an, dass sie sich durch das Virus H5N1 bedroht fühlen.

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