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Vogelgrippe: Stallpflicht auch in Wien!

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Ab in den Stall heißt's für viele Wiener Hendln, nachdem bei zwei untersuchten Schwänen das Vogelgrippe-Virus festgestellt wurde. Die Einsperr-Pflicht gilt aber nicht für alle Bezirke. Betroffen sind die Bezirke entlang der Einflugschneisen von Wasservögeln.

Nach dem Auftreten von Vogelgrippe-Fällen in Österreich werden umfangreiche Maßnahmen gesetzt. Nachdem seit Mittwoch in der Schutz- (Umkreis von drei Kilometern) und Überwachungszone (Umkreis von zehn Kilometern) rund um die steirische Gemeinde Mellach Stallpflicht gilt, muss ab Donnerstag, 0.00 Uhr, auch in den österreichischen Risikogebieten das Geflügel in die Ställe.

Das teilte Ulrich Herzog, Leiter des Fachbereiches Verbrauchergesundheit im Gesundheitsministerium, am Mittwoch mit. Risikogebiete sind Regionen in der Nähe von Flüssen und Seen, wo sich vermehrt Vögel aufhalten.

Dazu zählen u.a. im Burgenland Podersdorf oder Frauenkirchen, in Kärnten Klagenfurt, Villach oder Feistritz/Rosental, in Niederösterreich Marchegg, Orth/Donau oder Ybbs, in Oberösterreich Linz, Steyr oder Wels, in Salzburg die Naturschutzgebiete Natura 2000 Gebiet Wenger Moor oder die Salzachauen, in der Steiermark Feldkirchen bei Graz oder Fernitz, in Tirol Achenkirch, Eben oder Ebbs, in Vorarlberg das Naturschutzgebiet Rheindelta und das Naturschutzgebiet Mehrerauer Seeufer-Bregenzerachmündung sowie in Wien die Bezirke 2, 10, 11, 13, 14, 19, 21, 22 und 23.

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