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Vogelgrippe: Importverbot für Federn

Die Tiergesundheitsexperten der EU sind heute übereingekommen, dass wegen des Ausbruchs der Vogelgrippe der Import von unbehandelten Federn nun aus allen Drittstaaten verboten wird.

Bei dem zweitägigen Treffen des Ständigen Ausschusses soll beschlossen werden, dass die Sicherheitsmaßnahmen beim Auftreten von Vogelgrippe bei Wildvögeln – wie zuletzt in Österreich oder Deutschland – automatisch in Kraft treten, und nicht für jedes Land gesondert beschlossen werden müssen.

Thema sind außerdem Maßnahmen für den Fall eines Übergriffs der Tierkrankheit auf die kommerzielle Geflügelzucht, darunter neben der Einrichtung von Schutz- und Beobachtungszonen auch die Vernichtung des gesamten Bestandes, wenn auf einer Geflügelfarm das Vogelgrippe-Virus auftritt.

Bisher galten Einfuhrverbote für unbehandelte Federn aus den betroffenen Ländern, mit denen die größten Exportländer abgedeckt waren, betonte der Sprecher von EU-Gesundheitskommissar Markos Kyprianou am Mittwoch in Brüssel. Mit dem heute beschlossenen generellen Einfuhrverbot, das zunächst bis 31. Juli in Kraft bleiben wird, sollten alle Fälle ausgeschlossen werden, auch wenn sie in der Praxis kaum eine Rolle spielten. Speziell behandelte Federn dürfen weiter eingeführt werden.

Abgesegnet hat der Ausschuss auch die von der EU-Kommission vorgeschlagene Fortsetzung und 50-prozentige Ko-Finanzierung der nationalen Überwachungspläne in den Mitgliedstaaten, konkret die verstärkten Tests, die an Wildvögeln und Geflügel durchgeführt werden, um die gefährlichen Viren so rasch wie möglich zu entdecken. Österreich erhält aus diesem Titel 28.500 Euro. Insgesamt stellt die EU-Kommission knapp 2 Millionen Euro für die geplanten 60.000 Tests an Wildvögeln und 300.000 an Geflügel zur Verfügung.

Thema bei dem Treffen waren auch die Maßnahmen, die die Mitgliedstaaten nach dem Auftreten des gefährlichen Vogelgrippe-Virus H5N1 bei wilden Schwänen in mehreren EU-Ländern, bereits ergriffen haben oder nun ergreifen. Laut den Experten haben alle EU-Länder ihre Risikogebiete definiert, in denen spätestens ab 1. März ein Freilandhalteverbot gilt, teilweise allerdings nur für Produktionsbetriebe. Deutschland hat als einziges Land bisher ab nächster Woche ein generelles Freilandhalteverbot verordnet.

Auf Vorschlag einzelner Mitgliedstaaten beraten die Experten laut EU-Kommission auch über präventive Impfungen für Geflügel. Hier gebe es allerdings das Problem, dass die Tiere das Virus trotz Impfung weiter übertragen können.

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