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"Völkerrechtswidrig": Van der Bellen verurteilt Scheinreferenden in der Ukraine

Für Van der Bellen sind die Scheinreferenden in der Ukraine völkerrechtswidrig.
Für Van der Bellen sind die Scheinreferenden in der Ukraine völkerrechtswidrig. ©APA/EVA MANHART
Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat die Scheinreferenden in den von Russland besetzten Gebieten im Osten und Süden der Ukraine als "völkerrechtswidrig" verurteilt.
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"Es gilt jetzt einerseits, die Nerven zu bewahren, aber gleichzeitig in aller Klarheit gegenüber der russischen Regierung klarzumachen: Das ist keine Maßnahme, die wir akzeptieren, die wir einfach zur Kenntnis nehmen. Diese Annexion okkupierter Gebiete ist rechtlich und politisch gesehen ein Nullum."

Scheinreferenden bergen laut Van der Bellen Gefahr der Eskalation

Es sei "völkerrechtswidrig, in einem gerade okkupierten Gebiet ein Referendum dieser Art abzuhalten", betonte Van der Bellen am Freitag am Rande eines Wahlkampftermins auf eine Journalistinnenfrage. Die Gefahr dahinter sei, wenn die Scheinreferenden wie zu erwarten zugunsten eines Beitritts der Gebiete zu Russland ausgehen, dass der russische Präsident Wladimir Putin das so interpretiere, "dass jede Kriegshandlung auf diesem Gebiet oder eine Offensive gegen russische Stellungen auf diesem Gebiet als Angriff auf Russland interpretiert wird", erklärte Van der Bellen. "Und das ist ein Eskalationsschritt, der äußerst ernst zu nehmen ist."

Diskussionen um Reformen bei UNO-Sicherheitsrat

Unabhängig von den ganz aktuellen Ereignissen werde gerade darüber diskutiert, ob und wie insbesondere im Bereich des UNO-Sicherheitsrates bestimmte Reformen wirksam werden können, erklärte Van der Bellen auf die Frage, ob die internationale Gemeinschaft mit Reformen etwa bei den bisherigen Vetorechten der derzeit fünf ständigen Mitglieder (USA, Russland, China, Großbritannien, Frankreich) reagieren solle. Es sei aber vorläufig "keinerlei Ergebnis" zu erkennen. Van der Bellen hatte dieser Tage an der UNO-Vollversammlung in New York teilgenommen.

(APA/Red)

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