Mitte September 2015 hat Volkswagen eingestanden, bei Dieselmotoren der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda mit Hilfe einer unzulässigen Motorsteuerungssoftware manipuliert zu haben, um den Stickstoffausstoß bei Abgastests zu senken. In Österreich sind rund 360.000 Fahrzeuge betroffen.
Wertminderung nachgewiesen
Mittlerweile liegt dem VKI ein Gutachten vor, das eine deutliche Wertminderung der betroffenen Fahrzeuge nachweist. Auch Folgeschäden rund um das Softwareupdate sind wahrscheinlich. Das Sozialministerium und die Bundesarbeitskammer haben den VKI deshalb mit Sammelklagen gegen VW beauftragt. Der VKI hat mit der ROLAND ProzessFinanz AG einen potenten Finanzierer für die Absicherung des Kostenrisikos gefunden und startet nunmehr eine Sammelklagen-Aktion. Interessenten, die sich anschließen wollen, können sich bis 20. Mai 2018 anmelden. Das Prozesskostenrisiko trägt die ROLAND ProzessFinanz AG.
In Österreich laufen zum VW Dieselskandal seit geraumer Zeit Ermittlungen bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Auch der VKI hat dort eine Strafanzeige eingebracht und rund 5000 Konsumenten als Privatbeteiligte angeschlossen. Es gibt bereits Urteile in Deutschland und Österreich, in denen Gerichte zum Ergebnis kommen, dass VW bewusst und vorsätzlich den Emissionswert manipuliert hat. Eine Haftung von VW steht deutlich im Raum. Doch Geschädigte laufen Gefahr, dass ihre Ansprüche per 18. September 2018 verjähren. Im Sammelklagenkonzept des VKI werden die einzelnen Ansprüche gebündelt und österreichweit bei Gerichten eingebracht. Eine einzige Sammelklage an einem Gericht ist rechtlich leider nicht möglich, da der Gegner – die VW AG – im Ausland sitzt und die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen dies nicht erlauben. Die Einklagung der Ansprüche bei Gericht ist aber erforderlich, um eine Verjährung von Ansprüchen zu vermeiden. Im Erfolgsfall behält ROLAND eine Quote zwischen 10 und 35 Prozent, abhängig davon, in welchem Stadium der Streit beendet wird.
Wer sich beteiligen will, bezahlt lediglich einen Organisationskostenbeitrag von 120 Euro. Wenn man sich dem Strafverfahren über den VKI bereits als Privatbeteiligter angeschlossen hat, beträgt der Beitrag 50 Euro.
Zur Teilnahme sind alle Verbraucher berechtigt, die
- ein Fahrzeug der Marken VW, Audi, SEAT und Skoda mit dem Dieselmotor vom Typ EA 189 erworben haben (Baujahre 2008 bis 2015)
- die das Fahrzeug in Österreich vor dem 18. September 2015 gekauft haben, unabhängig davon, ob sie das Fahrzeug noch besitzen oder verkauft haben
- deren Fahrzeug in Österreich erstzugelassen und in Österreich übernommen wurde
Ausgeschlossen sind Leasingfahrzeuge mit aufrechtem Leasingvertrag und Firmenfahrzeuge.
Für die Teilnahme ist die vollständige Anmeldung im Online-Fragebogen und die Übermittlung der Unterlagen bis zum 20. Mai 2018 erforderlich.