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VKI empfiehlt Verbrauchern Einspruch gegen Forderungen

Der VKI empfiehlt gegen unbegründete Forderungen Einspruch zu erheben.
Der VKI empfiehlt gegen unbegründete Forderungen Einspruch zu erheben. ©REUTERS/Dado Ruvic/File Photo (Sujet)
Gegen unbegründete gerichtliche Zahlungsbefehle empfiehlt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) Verbrauchern schnellstmöglich Einspruch zu erheben.

Die Forderung werde andernfalls rechtskräftig, auch dann, wenn sie zu unrecht besteht, erinnert der VKI in einer Aussendung. Den Anlass gab der Fall eines Verbrauchers, der sich mit einer unbegründeten Kreditkartenforderung konfrontiert sah.

VKI empfiehlt Verbrauchern Einspruch gegen Forderungen

Der Betroffene habe zuerst mehrere Forderungsschreiben von einem Inkassobüro erhalten. Eine Direktbank mit Sitz in Luxemburg machte Kreditkartenforderungen in Höhe von 1.580 Euro geltend. Der betroffene Konsument kannte die Bank aber nicht und ignorierte die Forderung zuerst. Später erhielt er dann einen gerichtlichen Zahlungsbefehl in Höhe von 2.490 Euro (inkl. Mahnspesen und Zinsen). Erst nachdem der Verbraucher den VKI eingeschaltet hatte, zog die Bank ihre Forderung zurück. Wie es zu der fälschlichen Forderung gegenüber dem Betroffenen kam, wurde aber nicht aufgeklärt, hieß es beim VKI auf APA-Nachfrage. Es handle sich zudem um einen Einzelfall.

(APA/Red)

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