VKI bekämpfte unfaire Skiversicherung

Skifahren ist laut einem Austropop-Klassiker das "Leiwandste". Weniger "leiwand" ist, wenn sich die Laufzeit einer Skiversicherung - wie nun gerichtlich bestätigt - zu unrecht verlängert. Das war allerdings bei einer solchen in Österreich angebotenen Versicherung des deutschen Vereins "Freunde des Skisports e.V. im Deutschen Skiverband" der Fall und wurde vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) erfolgreich bekämpft.
VKI bekämpfte unfaire Skiversicherung aus Deutschland
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte den deutschen Verein geklagt. Dieser bietet Skiversicherungen auch hierzulande an direkt beim Ski-Kaufen in Geschäften und auch online.
Anlassfall war Abschluss einer Skiversicherung in Sschladming
Im Anlassfall hatte ein Konsument in einem Skigeschäft in Schladming beim Kauf von neuen Skiern auch eine dort angebotene Skiversicherung abgeschlossen. Mehr als einen Monat vor der Verlängerung der Laufzeit wollte er die Skiversicherung kündigen. Doch der Verein teilte ihm mit, dass er nicht fristgerecht gekündigt hätte und er noch für ein weiteres Jahr zahlungspflichtig wäre. Dabei berief sich der Verein auf eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Laut dieser Klausel gilt die Mitgliedschaft im Verein wie auch der Versicherungsschutz ab Vertragsabschluss für ein Jahr. Beides verlängert sich jeweils um ein Jahr, sollte nicht rechtzeitig drei Monate vor Ablauf gekündigt werden.
Oberlandesgericht Wien beurteilte Klausel zur Verlängerung als unzulässig
Das Oberlandesgericht (OLG) Wien beurteilte die betreffende Klausel als unzulässig - wie auch fünf weitere. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. So wurde eine Klausel, nach der Verbraucher für die Abwicklung von Beschädigungs- und Diebstahlsfällen den Originalkaufbeleg benötigen, als intransparent, gröblich benachteiligend und überraschend beurteilt.
VKI führt gegen den deutschen Verein ein Verbandsverfahren
Da davon auszugehen ist, dass noch etliche andere österreichische Skifahrerinnen und Skifahrer betroffen sind, führt der VKI gegen den deutschen Verein ein Verbandsverfahren. "Das OLG Wien bestätigt erfreulicherweise die Entscheidung des Erstgerichts, dass hier das österreichische Konsumentenschutzgesetz angewendet werden muss", kommentiert VKI-Juristin Marlies Leisentritt das Urteil. "Die angesprochene Klausel zur automatischen Vertragsverlängerung wurde für unzulässig erklärt. Denn der deutsche Verein 'Freunde des Skisports e.V. im Deutschen Skiverband' verpflichtet sich im Vertrag nicht dazu, Verbraucher zu Beginn der Kündigungsfrist darauf hinzuweisen, dass es zu einer Vertragsverlängerung kommt, sollten diese nicht rechtzeitig kündigen."
(APA/Red)