Villach: Messer-Attentäter bleibt in U-Haft

Als Haftgründe wurden Flucht- und Tatbegehungsgefahr angeführt, teilte das Landesgericht Klagenfurt mit. "Der Angeklagte, der durch einen Verteidiger vertreten war, hat vor dem Richter zum Tatgeschehen weiterhin keine Angaben gemacht", hieß es in einer Presseaussendung.
U-Haft für Villach-Attentäter verlängert
Der 23-jährige Syrer hatte am 15. Februar in der Villacher Innenstadt mit einem Messer auf Passanten eingestochen. Dabei wurde ein 14-jähriger Jugendlicher getötet und fünf weitere Personen teils lebensgefährlich verletzt. Der Mann hatte sich zur Terrormiliz "Islamischer Staat" bekannt und angegeben, dass er so viele Menschen wie möglich töten wollte.
Der aktuelle Beschluss zur Verlängerung der Untersuchungshaft hat vorerst eine Gültigkeit bis 7. April 2025. Innerhalb dieser Frist wird es eine weitere Haftverhandlung geben, in der "über die allfällige Fortsetzung der Untersuchungshaft" entschieden wird, hieß es vom Landesgericht.
(APA/Red)