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Vierjähriges Mädchen aus Wien in Rio gestorben

Die nur vier Jahre alte Enkelin eines Wiener Top-Anwalts erlitt bei der Tante in Rio de Janeiro tödliche Verletzungen. Die Umstände sind laut Außenministerium noch unklar, der Bruder bei einer Pflegefamilie untergebracht.

Ein vierjähriges Mädchen aus Österreich ist nach schweren Verletzungen in einem Spital in Rio de Janeiro gestorben. Entsprechende Presseberichte bestätigte Außenministeriums-Sprecher Peter Launsky-Tieffenthal am Dienstag gegenüber der APA. Das Kind, die Enkelin eines bekannten Wiener Anwalts, lebte laut Medienberichten dort bei seiner Tante und soll misshandelt worden sein. “Die Umstände, die zum Tod geführt haben, sind umstritten”, meinte dazu Launsky-Tieffenthal.

Wie es zu den Verletzungen gekommen war – Unfall oder Fremdeinwirkung – muss laut Außenministerium erst geklärt werden, Ermittlungen laufen. Ob sich Familienmitglieder in Haft befinden, wussten die österreichischen Behörden am Dienstag nicht. Am 16. Juni wurden diese über die Verletzungen der Vierjährigen informiert, gestorben ist das Mädchen laut den Mitteilungen am 19. Juni.

In der Obhut der Tante befand sich auch der zwölfjährige Bruder des Mädchens, er wird seit 18. Juni von einer Pflegefamilie betreut und soll möglichst rasch nach Österreich zurückkehren. Dem Tod der Vierjährigen mit einem österreichischen Vater und einer brasilinischen Mutter ging ein seit längerem schwelender Sorgerechtsstreit voraus. Obwohl die Obsorge dem Sohn des Wiener Anwalts übertragen worden sei, habe die Mutter die beiden Kinder 2008 unerlaubt mit in ihre Heimat genommen, hieß es im Außenministerium. Die Frau soll sich dort in psychische Behandlung begeben haben, ein brasilianisches Gericht übertrug die Obsorge in der Folge einer Tante in Rio de Janeiro. Dort kam es vergangene Woche zu den tödlichen Verletzungen der Vierjährigen.

Der Vater der beiden Kinder befindet sich in Brasilien und setzt sich für die Rückkehr seines Sohnes, der eine Doppelstaatsbürgerschaft besitzt, nach Österreich ein, so Launsky-Tieffenthal. Dies werde von den Behörden beider Länder grundsätzlich angestrebt. Dem Bub gehe es den Umständen entsprechen gut, seine jetzige Pflegefamilie habe der Vater selbst ausgesucht. Vorläufig soll der Zwölfjährige noch in deren Obhut bleiben, bis alle Umstände rund um die tödlichen Verletzungen der Vierjährigen bzw. des Sorgerechtsstreits geklärt sind. Bei dem Mädchen soll auch der Verdacht der Verwahrlosung vorliegen.

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