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Vierjähriges Mädchen in Wien missbraucht: "Wahlopa" verurteilt

Der Mann wurde nicht rechtskräftig verurteilt.
Der Mann wurde nicht rechtskräftig verurteilt. ©APA/Sujet
Weil er sich an einem vierjährigen Mädchen vergangen haben soll, wurde ein 56-jähriger Wiener am Mittwoch im Straflandesgericht wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses verurteilt.

Der “Wahlopa” der Kleinen hatte den inkriminierten Übergriff geleugnet, das Kind konnte vom Gericht nicht befragt werden. Einem kinderpsychiatrischen Gutachten zufolge war bei der Kleinen altersbedingt weder Aussagefähigkeit noch Aussagetüchtigkeit gegeben, so dass eine Einvernahme nicht infrage kam.

“Das darf aber nicht heißen, dass das man das außer achtlassen kann, was sie zu Hause erzählt hat”, stellte Richterin Martina Krainz in der Urteilsbegründung fest. Der bisher unbescholtene Angeklagte wurde zu 17 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Verteidiger Wolfgang Haas erbat Bedenkzeit, Staatsanwältin Ursula Schrall-Kropiunig war mit der Entscheidung einverstanden.

Vierjährige gab an, Opa habe ihr “wehgetan”

Beim Angeklagten handelte es sich um dem ehemaligen Lebensgefährten der Großmutter des Mädchens. Die Kleine und ihre Geschwister nannten ihn Opa. Nachdem sie am 26. Dezember 2013 mit dem Mann den Vormittag verbracht hatte, erzählte das Kind, der Opa habe ihr “wehgetan”. Wie sich zeigte, wies das Mädchen im Intimbereich Verletzungen, insbesondere Einblutungen an der Klitoris auf.

Zwar fanden sich bei einer DNA-Untersuchung keine Merkmale des Angeklagten am bzw. im Körper des Kleinkinds. Allerdings stellte die Gerichtsmedizinerin Elisabeth Friedrich fest, dass die vorliegenden Befunde “die Diagnose eines sexuellen Missbrauchs erlauben”. Sie ging davon aus, dass die Verletzungen frisch waren und somit wenige Stunden, bevor Blutspuren in der Unterhose des Kindes entdeckt wurden, entstanden sein mussten.

Urteil gegen “Wahlopa” nicht rechtskräftig

Diese Beweislage genügte dem Gericht für einen Schuldspruch, zumal außer dem “Wahlopa” im fraglichen Zeitraum keine andere Person als möglicher Täter infrage kam. “Es ergibt sich ein sehr konsistentes Bild, das vom Missbrauch durch den Angeklagten zeugt”, so Richterin Krainz. Bei der Strafbemessung wurden die bisherige Unbescholtenheit des Mannes und die lange Verfahrensdauer mildernd berücksichtigt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(APA)

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