An den Grenzen muss in Zukunft lediglich ein für die EU einheitlicher Ausweis für Hunde, Katzen und Frettchen vorgelegt werden. Dieser gibt Auskunft über Tollwutimpfung und – je nach Einreiseland – über Behandlung gegen Fuchsbandwurm und Zecken, teilte Christoph Hörhan vom Gesundheitsministerium am Donnerstag gegenüber der APA mit.
Um eine Identifizierung zu ermöglichen, müssen die vierbeinigen Lieblinge einen Mikrochip oder eine Tätowierung tragen. Nicht ausweispflichtig sind bei Privatreisen in den EU-Ländern auch in Zukunft Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen, Vögel und exotische Haustiere wie Spinnen oder Schlangen. Ausnahmen bilden allerdings Großbritannien, Irland und Schweden. Diese Länder behalten sich noch mindestens fünf Jahre lang schärfere Anforderungen bezüglich Tollwut-Impfschutz und Behandlungen gegen Bandwurm- und gegebenenfalls Zeckenbefall vor.
Dokument beim Amtstierarzt erhältlich
Die neuen Ausweise für Hund und Katz· erhalten Herrchen und Frauchen vorerst nur bei den Amtstierärzten. Das Gesundheitsministerium bemüht sich allerdings darum, so schnell wie möglich auch alle niedergelassenen Veterinärmediziner einzubinden. Die alten Tier-Reisepässe sind noch bis zum Ablaufdatum der darin verzeichneten Tollwutimpfung gültig.
Redaktion: Magdalena Zotti