AA

Vier Jahre Haft für zwei junge Burschen nach Home Invasion in Wien

Vier Jahre Haft für einen 18-jährigen und einen 21-jährigen Burschen.
Vier Jahre Haft für einen 18-jährigen und einen 21-jährigen Burschen. ©pixabay.com
Zu einer harten Strafe kam es für einen 18-jährigen und einen 21-jährigen Burschen am Wiener Landesgericht. Die beiden hatten am 7. Juli einen 21-Jährigen in seiner Wohnung überfallen. Beide wurden zu jeweils vier Jahren unbedingter Haft verurteilt - jedoch nicht rechtskräftig.

Die zwei Ersttäter wirkten angesichts der über sie verhängten langjährigen Haft wie erschlagen, ihre im Zuschauerraum sitzenden Angehörigen reagierten entsetzt. Die Verteidiger Rudolf Mayer und Stefan Errath meldeten gegen die in ihren Augen weit überzogenen Strafen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. “Die Milderungsgründe wurden bei der Strafbemessung zu wenig berücksichtigt. Die beiden waren bis zu dieser Geschichte nicht einmal polizeibekannt. Sie haben das Opfer zwar bedroht, aber nicht verletzt”, betonte Mayer nach Schluss der Verhandlung.

Mit Gaspistole und Basball-Schläger überfallen

Die Idee zu dem Raub kam den Angeklagten mitten in der Nacht. Sie bewaffneten sich mit einer Gaspistole und einem Baseball-Schläger und machten sich auf den Weg zur Adresse des 21-Jährigen, den der Jüngere vom gemeinsamen Fußballspielen kannte. Um 1.00 Uhr klopften sie an der Tür des Bekannten, der durch den Türspion blickte und aufmachte.

“Dann ist mir die Tür ins Gesicht geflogen”, schilderte der Betroffene dem Gericht. Der 18-Jährige hätte die Gaspistole auf ihn gerichtet: “Er hat gesagt, ich soll ihm das Geld geben, dann lässt er mich am Leben.” Obendrein sei er mit den Worten “Wenn du schreist, erschieß ich dich” eingeschüchtert worden. Daraufhin habe er dem Bewaffneten 280 Euro überreicht. Währenddessen hätte der 21-Jährige “mit dem Baseball-Schläger gefuchtelt” und einen Laptop und Kopfhörer an sich genommen.

Opfer seither in psychologischer Behandlung

Mit der Beute kam das Duo nicht weit. Sie wurden rund eine Stunde nach dem Überfall festgenommen, nachdem ihr Opfer die Polizei verständigt hatte. Der Ausgeraubte ist seither in psychologischer Behandlung und nimmt Medikamente: “Ohne die hätte ich es nicht durchgehalten.” Auf die Frage, weshalb die Angeklagten davon ausgingen, dass bei ihm etwas zu holen war, erwiderte der 21-Jährige: “Meine Mutter war auf Kur, mein Vater im Urlaub. Ich war alleine zu Hause.” Jedermann sei klar, dass ihm die Eltern in diesem Fall “ein Taschengeld” zurückgelassen hätten.

Angeklagte waren schuldeinsichtig

Die Angeklagten wirkten schuldeinsichtig und sprachen übereinstimmend vom größten Fehler ihres Lebens. Speziell der ältere der beiden hätte es finanziell nicht nötig gehabt, sich an einem Raub zu beteiligen. Der 21-Jährige – ein Installateur, der nach dem Abschluss seiner Lehre von seiner Firma übernommen wurde und als zuverlässiger Mitarbeiter galt – verdiente zum Zeitpunkt des Überfalls immerhin monatlich 1.700 Euro netto.

Der 18-Jährige dürfte ihn zum Mitmachen überredet haben. “Er hat gesagt, dass er weiß, wie wir uns Geld holen können”, erklärte der 21-Jährige dem Senat. Er versicherte, dass ihm das Ganze leidtue. Das Opfer habe gezittert: “Ich hab’ noch das Bild vor Augen. Er hat Angst gehabt. Er hat gesagt ‘Lasst mir meine Ehre, meine Würde’. Das habe ich nicht erwartet.”

Jugendschöffenssenat am Wiener Landesgericht bleibt hart

“In den eigenen Wänden will man sich sicher fühlen”, führte die vorsitzende Richterin Anna Marchart in der Urteilsbegründung ins Treffen. Und weiter: “Der Betroffene wird sich wahrscheinlich nicht mehr trauen, einem Freund die Wohnung aufzumachen.” Der Jüngere – er hatte die Straftat eine Woche vor seinem 19. Geburtstag begangen – habe sich “einen Vertrauensbruch” zuzuschreiben, weil der Überfallene nicht an die Tür gegangen wäre, hätte dieser ihn nicht gekannt. Daher hätte der 19-Jährige dieselbe Strafe verdient wie der Erwachsene, befand die Richterin.

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Vier Jahre Haft für zwei junge Burschen nach Home Invasion in Wien
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen