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Viele Lücken bei inklusivem Angebot in heimischen Kindergärten

Probleme im Kindergarten-Bereich: Zu wenige Plätze für Kinder mit Behinderung, kein Anspruch auf Platz
Probleme im Kindergarten-Bereich: Zu wenige Plätze für Kinder mit Behinderung, kein Anspruch auf Platz ©Pixabay (Sujet)
In Sachen Inklusion ungenügend: Das Kindergartenangebot für Kinder mit Behinderung hat in Österreich noch viele Lücken. Es gibt nicht nur zu wenige Plätze, auch rechtlich gesehen ist noch Luft nach oben.

Es fehlt nämlich ein Rechtsanspruch auf ein integratives Angebot, bei dem Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam betreut werden, sagt Bildungswissenschafterin Michelle Proyer (Uni Wien). Fünfjährige, die eine komplexe Behinderung haben oder weit weg von einem Kindergarten wohnen, können gar vom verpflichtenden letzten Kindergartenjahr ausgenommen werden.

Inklusion in der Schule: Möglichkeiten für Kinder mit Behinderung

Im Schulbereich können Eltern von Kindern mit körperlicher oder psychischer Beeinträchtigung seit den 1990ern wählen, ob diese eine Sonderschulklasse besuchen oder inklusiv gemeinsam mit Kindern ohne Behinderung unterrichtet werden. In der Umsetzung ergeben sich hier allerdings Herausforderungen und der Plan, Sonderschulen bis 2020 zur Ausnahme zu machen, wurde bisher nicht umgesetzt.

In der Praxis sei die Situation was die Umsetzung von Inklusion betrifft schon in der Schule nicht gerade "umwerfend", betont Proyer. Davor und auch danach werde das Thema Inklusion allerdings - abgesehen von durchaus engagierten Einzelprojekten - sogar weitgehend ausgeblendet, so die Expertin für Inklusion im Schulbereich im Vorfeld der von EduCare veranstalteten Online-Podiumsdiskussion "Wie inklusiv sind Österreichs Kindergärten?". In der Elementarpädagogik ist es bis zur Umsetzung von Inklusion Proyers Einschätzung nach noch "ein weiter Weg".

Daten zur Zielgruppe fehlen

Grundsätzlich können Kinder mit Behinderung einen allgemeinen Kindergarten, einen Kindergarten mit Integrationsgruppen oder einen heilpädagogischen Sonderkindergarten besuchen. Daten, für wie viele Kinder ein solches Angebot notwendig wäre, fehlen allerdings. Für Proyer ist bereits die Formulierung "integrativ" bezeichnend. Das bedeute nämlich - anders als in der UN-Behindertenrechtskonvention intendiert - lediglich, dass Kinder mit Behinderung dabei sein können, aber nicht unbedingt Inklusion im Sinne eines echten Miteinanders.

Die Verteilung der unterschiedlichen Angebote ist regional sehr unterschiedlich. Kindergärten sind in Österreich nämlich Ländersache, für die konkrete Umsetzung verantwortlich sind die Gemeinden bzw. Kindergartenträger. Dazu kommt laut Proyer, dass Privatkindergärten frei entscheiden können, welche Kinder aufgenommen werden.

Nicht selten: Gar kein passender Platz für Kinder mit Behinderung

Tatsächlich passiere es in der Praxis immer wieder, dass Kinder mit Behinderung gar keinen Kindergartenplatz erhalten, berichtet EduCare-Geschäftsführerin Viktoria Miffek. In Österreich gebe es schon auf einen Regelkindergartenplatz keinen Rechtsanspruch und in manchen Regionen sind die Plätze rar. Für Eltern, deren Kinder eine Behinderung haben, ist die Situation noch einmal schwieriger.

Viele müssten für eine passende Einrichtung mit entsprechender Ausstattung und Personal einen längeren Weg auf sich nehmen. "Es gibt definitiv zu wenig Plätze für Kinder mit Behinderung. Selbst in einer Großstadt wie Wien, wo es sehr viele Kindergärten gibt, ist es so, dass Eltern keinen geeigneten Platz für ihr Kind finden", so Miffek zur APA.

Inklusion: Bundesländer bieten nicht für alle Kinder gleichwertiges Angebot

Die Länderverantwortlichkeit verhindere auch im Inklusionsbereich, dass alle Kinder ein gleichwertiges Angebot bekommen. Es gebe Bundesländer, die sich schon auf einen besseren Weg gemacht hätten, indem sie kleinere Gruppen und mehr Integration ermöglichen. "Das Ziel ist bestmögliche Begleitung für jedes Kind in elementaren Bildungseinrichtungen und dies soll nicht von einzelnen Entscheidungsträger:innen im Dorf oder der Gemeinde abhängen", beklagt Miffek das Fehlen einer bundesweiten Vorgabe.

Bildungswissenschafterin Proyer plädiert insgesamt dafür, den Begriff der Inklusion in den Kindergärten viel breiter zu fassen. Sie fordert mehr Ressourcen in Form von kleineren Gruppen nicht nur im Fall von Kindern mit ersichtlichen Behinderungen, auch etwa psychische Belastungen der Kinder müssten besser berücksichtigt werden. Hier gebe es etwa durch die Auswirkungen der Coronapandemie auf die Familien erhöhten Unterstützungsbedarf, der völlig unabgedeckt sei. "Und das kann natürlich nicht alles auf dem Rücken der Elementarpädagoginnen ausgetragen werden."

(APA/Red)

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